Bayern
17.11.2022 - 12:19 Uhr

Lärm-Klage abgewiesen: Kuhglocken dürfen weiter läuten

Nachbarn klagten gegen einen Landwirt im Landkreis Bad-Tölz, weil die Kuhglocken zu laut waren. Das Gericht entschied nun für den Landwirt und seine Kühe.

Eine Kuh steht auf einer Weide. Bild: Sven Hoppe/dpa/Archivbild
Eine Kuh steht auf einer Weide.

Nach einem Gerichtsurteil dürfen Kühe auf einer Weide in einem oberbayerischen Dorf weiter Glocken tragen. Eine Klage von Nachbarn gegen einen Landwirt in Greiling (Landkreis Bad Tölz-Wolfratshausen) wegen Lärmbelästigung habe das Amtsgericht in Wolfratshausen abgewiesen, teilte eine Gerichtssprecherin am Donnerstag mit. Das Urteil sei noch nicht rechtskräftig, weil die Frist für Rechtsmittel noch nicht abgelaufen sei. Zunächst hatte der „Münchner Merkur“ berichtet.

Um den Streit zwischen dem Bauern und einem Ehepaar beurteilen zu können, hatte das Gericht unter anderem einen Experten mit einem Gutachten beauftragt. Dadurch sollte geklärt werden, ob die Lautstärke der Kuhglocken den Grenzwert einhält oder nicht mehr alle Kühe Glocken bekommen dürfen, wie von den Klägern gefordert.

In Holzkirchen (Landkreis Miesbach) hatte ein ähnlicher Streit jahrelang die Gerichte durch mehrere Instanzen beschäftigt. Im Jahr 2020 hatten sich dann ein Ehepaar und eine Bäuerin vor dem Oberlandesgericht München auf einen Vergleich geeinigt. Höchstens drei Kühe dürfen dort Glocken tragen, mit einem Durchmesser von maximal zwölf Zentimetern und einem Zentimeter Toleranz. Zudem dürfen die Tiere nur in einem bestimmten Teil der Weide grasen.

© dpa-infocom, dpa:221117-99-555452/2

 
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