Nach dem mutmaßlichen Münzgeld-Diebstahl in Millionenhöhe aus Parkautomaten will die Stadt Kempten solche Fälle mit einer Reihe von Maßnahmen verhindern. Die Öffnung und Leerung der Automaten und das Herausnehmen der Geldkassetten werde umgehend an einen privaten Dienstleister übertragen, kündigte Kemptens Oberbürgermeister Thomas Kiechle (CSU) bei einer Pressekonferenz an.
Außerdem sollen die Schlösser ausgetauscht werden, wie die Stadtverwaltung mitteilte. Eine Kommission unter Leitung einer Beratungsfirma solle nun die Arbeitsabläufe beim Einsammeln der Parkgebühren überprüfen und weiterentwickeln.
Mitarbeiter haben eigentlich keine Schlüssel zu Geldkassetten
Wie genau der am Montag festgenommene Mitarbeiter der Stadt mit Diebstählen einen Millionenbetrag erbeutet haben könnte, blieb zunächst unklar. Eigentlich gelte für die Leerung der Automaten das Vier-Augen-Prinzip: Zwei Mitarbeiter - seit 2008 ohne Schlüssel zu den Geldkassetten - öffnen die Automaten, nehmen die verschlossene Kassette und geben sie an eine Geldlogistikfirma zur Auszählung.
Die Auswertung der Quittungen werde mit den Ergebnissen der Geldzählung verglichen. „Dieser Vergleich war in den letzten zehn Jahren unauffällig“, teilte die Stadtverwaltung mit. Die Ermittlungen von Polizei und Staatsanwaltschaft deuteten darauf hin, „dass die Unterschlagung wohl über viele Jahre stattgefunden hat“. Wie viel Geld der Stadt pro Jahr abhandenkam, blieb aber zunächst unklar.
Rathauschef kündigt „rückhaltlose und schnelle Aufklärung“ an
„Unser Ziel ist eindeutig: maximale Sicherheit, klare Strukturen und ein transparentes System, das jeden Missbrauch ausschließt“, sagte Kiechle bei der Pressekonferenz. „An einer rückhaltlosen und schnellen Aufklärung habe ich als Oberbürgermeister das größte Interesse.“
Am Montag waren ein Mitarbeiter der Stadt Kempten und seine Frau festgenommen worden. Der Mann soll in 720 Fällen Geld aus den Parkautomaten gestohlen und auf Konten eingezahlt haben, auf die seine Frau zugreifen konnte. Die beiden sitzen inzwischen in Untersuchungshaft. Bis zu einer rechtskräftigen Verurteilung gilt die Unschuldsvermutung.
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