Eine neue Satzung könnte die Geschlechterrollen im Bayerischen Bauernverband ändern. Die Landesversammlung beschloss die nicht unumstrittenen Änderungen mit 95 von 111 Stimmen. Kern ist, dass die Mitgliedschaft neu geregelt wird: Künftig soll nicht mehr nur automatisch der Betriebsleiter eines Bauernhofs - meist ein Mann - Mitglied sein.
Vielmehr will der Verband künftig auch die Partner der Betriebsleiter und deren auf dem Hof lebende Kinder als Mitglieder gewinnen. Diese sollen keine zusätzlichen Gebühren dafür zahlen müssen. Dadurch soll sich auch die ungewöhnliche Konstellation ändern, dass viele Landfrauen gar nicht Mitglied im Bauernverband sind. Erste Auswirkungen dürften die Änderungen bei den nächsten Wahlen im Herbst haben, so die Satzung von der bayerischen Landwirtschaftsministerin genehmigt wird. Dann wird gelten: Jede Funktion im Verband kann durch ein männliches oder weibliches Mitglied besetzt werden.
Heute existieren im Verband zwei parallele Strukturen, die tendenziell entlang der Geschlechter getrennt sind: Der politische Teil des Verbands ist hauptsächlich männlich besetzt, weil nach wie vor meist Männer Betriebsleiter und damit Mitglieder sind. Die Landfrauen sind dagegen oft nicht einmal ordentliche Mitglieder des Bauernverbands, sondern nur als Partnerinnen berechtigt. Künftig müssen Landfrauen dagegen auch Mitglieder des Verbands sein.
© dpa-infocom, dpa:251128-930-354455/1













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