Bayern
22.03.2020 - 10:15 Uhr

Nur wenige Verstöße gegen Ausgangsbeschränkung

Die Polizei meldet vereinzelte Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung in Bayern. Generell seien die Menschen diszipliniert und würden sich an die Auflagen halten. Bei den Verstößen handelte es sich um Einzelfälle.

Polizisten patrouillieren durch den Englischen Garten in München. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild Bild: Matthias Balk
Polizisten patrouillieren durch den Englischen Garten in München. Foto: Matthias Balk/dpa/Archivbild

In Mitterteich (Landkreis Tirschenreuth) in der Oberpfalz feierten fünf Männer eine Grillparty und posteten ein Selfie davon im Internet. Sie erwartet nun eine Anzeige wegen des Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz. Mitterteich hatte bereits am Mittwoch bundesweit als erste Stadt eine Ausgangssperre verhängt. Der Grund für das Verlassen der eigenen Wohnung muss dort seitdem mit Zertifikaten oder Ausweisen nachgewiesen werden.

Mitterteich22.03.2020

Im Einsatzbereich des Polizeipräsidiums in Ingolstadt wurde die Polizei in der Nacht von Samstag auf Sonntag zu mehreren Einsätzen gerufen, die Beamten lösten dort eine Party mit 15 Gästen auf. In Elfershausen (Landkreis Bad Kissingen) erwischten Beamte in der Nacht einen 22-Jährigen und einen 20-Jährigen in einem Auto auf einem Feldweg. Keiner der beiden konnte begründen, warum sie sich dort aufhielten.

Bei Meeder (Landkreis Coburg) gabelte die Polizei auf der Autobahn 73 einen 43-jährigen Mann auf, der dort zu Fuß mit seinem Hund unterwegs war. Bei der Kontrolle gab er an, noch nie etwas von Corona gehört zu haben und dass er seine Freunde in Coburg besucht hatte. Eine Anzeige wegen eines Verstoßes gegen das Infektionsschutzgesetz erhielt er trotzdem.

In Bayern gilt seit Samstag 0 Uhr eine Ausgangsbeschränkung, um die Ausbreitung des Coronavirus einzudämmen. Die Menschen dürfen demnach die eigene Wohnung nur noch verlassen, wenn sie dafür einen triftigen Grund haben. Dazu gehört der Weg zur Arbeit, notwendige Einkäufe oder Arztbesuche. Auch Spaziergänge etwa in der Familie mit Abstand zu anderen bleiben möglich. Die Ausgangsbeschränkung gilt zunächst bis zum 3. April.

 
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