Nach dem Auto-Anschlag auf eine Demonstration in München mit zwei Toten beginnt Mitte Januar der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter. Der Staatsschutzsenat des Oberlandesgerichts München hat das Hauptverfahren eröffnet und die Anklage des Generalbundesanwalts unverändert zur Hauptverhandlung zugelassen, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Dem Angeklagten werden unter anderem zweifacher Mord, versuchter Mord in 44 Fällen sowie gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.
Der damals 24 Jahre alte Afghane soll sein Auto am 13. Februar – zehn Tage vor der vorgezogenen Bundestagswahl – in der Münchener Innenstadt gezielt in eine Veranstaltung der Gewerkschaft Verdi gelenkt haben. Dabei wurden die 37-jährige Amel, eine Mitarbeiterin der Stadt, und ihre zweijährige Tochter Hafsa so schwer verletzt, dass sie wenig später im Krankenhaus starben. 44 weitere Menschen trugen zum Teil lebensgefährliche oder schwere Verletzungen davon.
Urteil für Ende Juni geplant
Nach Erkenntnissen der Ermittler beging der Angeklagte die Tat „aus einer übersteigerten religiösen Motivation“ heraus. Die Bundesanwaltschaft bilanzierte: „Er wähnte sich verpflichtet, als Reaktion auf das Leid von Muslimen in islamisch geprägten Ländern willkürlich ausgewählte Personen in Deutschland angreifen und töten zu müssen.“
Die Leitende Oberstaatsanwältin der Zentralstelle zur Bekämpfung von Extremismus und Terrorismus der Generalstaatsanwaltschaft München, Gabriele Tilmann, hatte bei einer Pressekonferenz am Tag nach der Tat gesagt, der Mann habe „Allahu Akbar“ gerufen und nach seiner Tat gebetet. In seiner Vernehmung habe er eingeräumt, bewusst in die Teilnehmerinnen und Teilnehmer des Demonstrationszugs gefahren zu sein. Seither befindet er sich in Untersuchungshaft. Für den Prozess gegen ihn sind ab dem 16. Januar vorerst 38 Verhandlungstermine anberaumt. Ein Urteil könnte demnach am 25. Juni fallen.
© dpa-infocom, dpa:251125-930-338238/1













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