Ab dem Notruf tickt die Uhr: Die Hilfsfrist für Feuerwehren läuft bereits mit dem Eingang des Alarms in der Leitstelle. Sie setzt sich zusammen aus der Gesprächs- und Dispositionszeit der alarmauslösenden Stelle sowie der Ausrücke- und Anfahrtszeit der Feuerwehr. Der Gesetzgeber nimmt dabei ausdrücklich die Gemeinden in die Pflicht. Sie müssen zum Erreichen dieses Ziels eine Feuerwehrbedarfsplanung erstellen. In der Praxis bedeutet die Zehn-Minuten-Hilfsfrist einen enormen Kraftakt, denn dazwischenkommen kann auf dem Weg zum Feuerwehrhaus und von dort zum Einsatzort immer irgendetwas. Gerade auch in dünn besiedelten Gebieten.
So halten Feuerwehren die Zehn-Minuten-Hilfsfrist ein.
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