06.07.2022 - 12:46 Uhr

Betrunkener Autodieb legt sich nach Unfallfahrt in Altenheim schlafen

Nach durchzechter Nacht stahl ein 30-Jähriger in der Nacht auf Mittwoch das Auto seines ehemaligen Chefs und baute damit einen Unfall. Im Anschluss legte er sich kurzerhand in einem Altenheim schlafen. Bis die Polizei eintrifft.

Ein 30-Jähriger hat in der Nacht zu Dienstag betrunken ein Auto geklaut und dieses kurze Zeit später gegen einen Laternenmast gefahren. Symbolbild: Friso Gentsch/dpa
Ein 30-Jähriger hat in der Nacht zu Dienstag betrunken ein Auto geklaut und dieses kurze Zeit später gegen einen Laternenmast gefahren.

Ein stark alkoholisierter 30-Jähriger hat laut Polizeibericht in der Nacht auf Mittwoch das Auto seines ehemaligen Chefs in Strullendorf gestohlen und damit wenig später einen Unfall verursacht. Nach der Kollision mit einem Laternenmast wollte sich der Mann in einem anliegenden Seniorenheim schlafen legen. Wie die Polizei weiter mitteilt, hörte ein Zeuge kurz nach Mitternacht ein lautes Knallgeräusch. Bei einem Blick aus der Haustür sah er das verunglückte Fahrzeug und den vermeintlichen Fahrer, als dieser geradewegs in das Altenheim marschierte, in dem er offenbar nächtigen wollte. Kurze Zeit später traf eine Streife der Polizei Bamberg-Land den Volltrunkenen in dem Heim an.

Etwas Aufklärung konnte der inzwischen gerufene Halter des Fahrzeugs bieten: Er beschäftigte den vermeintlichen Dieb bis vor einiger Zeit in seiner Firma, übernahm den 30-Jährigen aber nicht. Sein Auto stellte er am Abend unversperrt und mit steckendem Schlüssel in seinen Innenhof, wo er etwas statt seines Autos dann ein fremdes Fahrrad vorfand. Die Polizisten stellten sowohl das Auto als auch das Fahrrad sicher. Bei dem müden Autodieb ordneten die Beamten eine Blutentnahme an, da ein Atemalkoholtest einen "deutlichen Alkoholwert angezeigt hatte", wie es im Bericht heißt. Zudem besaß der Mann, wie sich später herausgestellt habe, keine gültige Fahrerlaubnis. Er wird sich nun wegen Autodiebstahls, Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten müssen.

 
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