Die Kriminalpolizei und Staatsanwaltschaft Regensburg ermitteln wegen des Verdachts eines versuchten Tötungsdeliktes durch einen Altenpfleger in einer Pflegeeinrichtung im Bereich Cham. Ein Tatverdächtiger wurde festgenommen. Gegen ihn wurde laut Meldung der Polizei ein Unterbringungsbefehl erlassen.
Anfang Februar 2022 meldete sich eine verantwortliche Person einer Pflegeeinrichtung bei der Polizei und teilte mit, dass es in der Vergangenheit zu Gewalt eines Pflegers gegenüber einem Bewohners der Einrichtung gekommen sei. Am Abend des 1. Februar soll der 24-jährige Beschuldigte versucht haben, einen Senior in dessen Zimmer zu ersticken. Er soll ihm ein Kissen auf den Kopf gedrückt haben. Als eine Kollegin dies wohl bemerkt hat, hat der Beschuldigte damit aufgehört.
Die Kriminalpolizeiinspektion Regensburg hat mit der Staatsanwaltschaft Regensburg die Ermittlungen übernommen. Am Dienstag, 8. Februar erging gegen den Beschuldigten durch das Amtsgericht Regensburg zunächst ein Untersuchungshaftbefehl wegen des dringenden Tatverdachts des versuchten Mordes. Zwischenzeitlich bestehen aufgrund einer psychiatrischen Stellungnahme Anhaltspunkte dafür, dass der Beschuldigte bei Tat möglicherweise nicht uneingeschränkt schuldfähig war. Der Haftbefehl wurde in einen einstweiligen Unterbringungsbefehl umgewandelt, der Beschuldigte in ein Bayerisches Bezirkskrankenhaus eingeliefert. Die Pflegeeinrichtung sprach ihm aufgrund des Vorfalls die fristlose Kündigung aus.
In diesem Zusammenhang werden routinemäßig auch zurückliegende Todesfälle untersucht. Deswegen wurde der Leichnam einer Frau, die im Jahr 2021 in der gleichen Pflegeeinrichtung verstorben ist, auf dem Friedhof in Furth im Wald exhumiert. Der Leichnam soll rechtsmedizinisch untersucht werden. Die Polizei weist darauf hin, dass in diesem weiteren Fall aktuell kein dringender Tatverdacht gegen den beschuldigten Pfleger besteht. Man prüfe auf Hinweise auf eine vorangegangene Straftat.
Der Beschuldigte hat sich gegenüber den Ermittlungsbehörden zu den Tatvorwürfen nicht eingelassen. Polizeisprecher Claus Feldmeier: "Es wird darauf hingewiesen, dass für den Beschuldigten uneingeschränkt die Unschuldsvermutung gilt."















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