Cham in der Oberpfalz
28.09.2021 - 10:03 Uhr

Bahnstrecke wegen Selfies gesperrt

Zwei Mädchen machen an einer Bahnstrecke Selfies. Die Folge: Der Abschnitt muss gesperrt werden, mehrere Züge verspäten sich. Nun warnt die Polizei eindringlich.

In der Nähe des Kothmaißlinger Bahnhofes schossen zwei Mädchen an den Gleisen Selfies. Die Strecke musste gesperrt werden. Bild: Bundespolizei
In der Nähe des Kothmaißlinger Bahnhofes schossen zwei Mädchen an den Gleisen Selfies. Die Strecke musste gesperrt werden.

Am Bahnhof Kothmaißling in Cham haben am Sonntagnachmittag zwei Mädchen im Gleisbereich Selfies von sich gemacht. Das berichtet die Bundespolizei Furth im Wald, die eine Streckensperrung zwischen Weiding und Cham veranlasste.

Gegen 16 Uhr meldete eine aufmerksame Anwohnerin der Polizeiinspektion Furth im Wald zwei Mädchen im Alter von etwa 12 Jahren, die sich auf den Gleisen fotografierten. Die Kinder liefen in Richtung Windischbergerdorf davon.

Das bahnpolizeilich zuständige Bundespolizeirevier Furth im Wald veranlasste über den Fahrdienstleiter am Bahnhof Kothmaißling eine Streckensperrung von Cham bis Weiding. Streifen der Polizeiinspektion Furth im Wald sowie der Bundespolizei Furth im Wald eilten an den Einsatzort. Die Polizisten konnten keine Personen in Gleisnähe mehr feststellen. Durch den Vorfall verspäteten sich mehrere Züge.

In diesem Zusammenhang warnt die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen insbesondere Kinder und Jugendliche. "Wenn ihr euch aufs Fotografieren konzentriert, verliert ihr schnell die Umgebung aus dem Blick", erklärt Pressesprecherin Sylvia Hieninger. Moderne Züge seien kaum hörbar, wenn sie sich nähern. "Sie haben einen langen Bremsweg, können nicht ausweichen und erzeugen beim Vorbeifahren eine starke Sogwirkung. Wenn ihr den Zug bemerkt, kann es schon zu spät sein, um sich noch aus dem Gefahrenbereich zu retten."

Darüber hinaus verweist Hieninger auf rechtliche Konsequenzen: "Geldbußen wegen Ordnungswidrigkeiten oder gar strafrechtliche Ermittlungen wegen eines gefährlichen Eingriffs in den Bahnverkehr können die Folge eines Aufenthaltes im Gleisbereich sein." Außerdem könnten entstandene Personen- und Sachschäden im Falle einer Notbremsung zivilrechtliche Schmerzensgeld- und Schadensersatzansprüche nach sich ziehen.

OnetzPlus
Waldmünchen im Landkreis Cham27.03.2020
 
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