Cham in der Oberpfalz
11.11.2023 - 15:25 Uhr

Drängler auf der B20 bei Cham schreckt Fahrer mit Kind

Wer im Straßenverkehr drängelt, muss mit rechtlichen Folgen rechnen. Einem Fahrer, der am Freitag, 10. November, auf der B20 ein weiteres Fahrzeug bedrängte, hat mit einer Anzeige zu rechnen.

Wer einen anderen durch die Drohung mit Gewalt zu einer Handlung nötigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Bild: Stefan Puchner / dpa
Wer einen anderen durch die Drohung mit Gewalt zu einer Handlung nötigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden.

Ein 22-jähriger Weidinger hatte es scheinbar besonders eilig: Er bedrängte am Freitag, 10. November einem 32-jährigen Blaibacher auf der B20 in Richtung Cham auf Höhe Loitzendorf.

Der 32-Jährige fuhr aus Angst um sein Kind im Fahrzeug auf einen Parkplatz, um den Drängler vorbeizulassen. Er erstattete Anzeige bei der Polizeiinspektion Cham.

Die Polizei weist darauf hin, dass Nötigung kein Kavaliersdelikt ist. Wer einen anderen durch die Drohung mit Gewalt zu einer Handlung nötigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis.

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.