Ein 22-jähriger Weidinger hatte es scheinbar besonders eilig: Er bedrängte am Freitag, 10. November einem 32-jährigen Blaibacher auf der B20 in Richtung Cham auf Höhe Loitzendorf.
Der 32-Jährige fuhr aus Angst um sein Kind im Fahrzeug auf einen Parkplatz, um den Drängler vorbeizulassen. Er erstattete Anzeige bei der Polizeiinspektion Cham.
Die Polizei weist darauf hin, dass Nötigung kein Kavaliersdelikt ist. Wer einen anderen durch die Drohung mit Gewalt zu einer Handlung nötigt, kann mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren bestraft werden. Außerdem droht der Entzug der Fahrerlaubnis.
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