Im Landkreis Cham hat die Zusammenarbeit mehrerer Behörden Schwarzarbeit in einem Gastronomiebetrieb aufgedeckt. Nach Angaben der Polizei hatte der Inhaber über zwei Jahre hinweg Beschäftigte nicht ordnungsgemäß zur Sozialversicherung angemeldet und Beiträge nicht gezahlt.
Ausgangspunkt der Ermittlungen war eine Betriebsprüfung der Deutschen Rentenversicherung Bayern-Süd. Prüfer stellten Auffälligkeiten fest und meldeten diese der Finanzkontrolle Schwarzarbeit Weiden. Der Zoll führte daraufhin eigene Ermittlungen durch. Gleichzeitig bestanden Beitragsrückstände bei der AOK Bayern im mittleren fünfstelligen Bereich, was zu einem Insolvenzverfahren führte. Die Staatsanwaltschaft Landshut leitete Ermittlungen ein, die später von der Staatsanwaltschaft Deggendorf übernommen wurden.
Die Untersuchungen ergaben, dass der Gastronom in 27 Fällen Beschäftigte nicht korrekt zur Sozialversicherung angemeldet hatte. Dadurch zahlte der Inhaber keine Beiträge zur Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung. Der entstandene Schaden belief sich auf 19.100 Euro. Der Angeklagte gestand vor dem Amtsgericht Viechtach; dieses verurteilte ihn zu einer Geldstrafe von 120 Tagessätzen zu je 30 Euro. Neben der Geldstrafe muss er auch die Verfahrenskosten tragen.
Diese Meldung ist mit Informationen der genannten Polizeidienststelle und mit Unterstützung durch KI erstellt worden.













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