Im Fernreisezug ALX von Prag nach München kontrollierten Bundespolizisten einen 50-jährigen Mann. Gegen ihn lag ein Haftbefehl der Staatsanwaltschaft Regensburg von 2016 vor, heißt es in einer Meldung der Bundespolizeiinspektion Waldmünchen.
Das Amtsgericht hatte den Rumänen wegen "Erschleichens von Leistungen" zu einer Geldstrafe von 75 Euro, ersatzweise fünf Tage Haft, verurteilt. Statt die Strafe zu bezahlen oder die Ersatzfreiheitsstrafe anzutreten, zog es der Verurteilte aber vor, unterzutauchen. Da er die Geldstrafe zuzüglich 73 Euro nicht bezahlen konnte, brachten ihn die Beamten am darauffolgenden Tag in die Justizvollzugsanstalt Regensburg.
Neben dem Haftbefehl war der Mann auch zur Aufenthaltsermittlung ausgeschrieben. "Die Staatsanwaltschaft Köln ermittelt gegen ihn wegen Wohnungseinbruchdiebstahls", berichtet Polizeihauptkommissar Josef Pongratz. Da der 50-Jährige bei seiner Verhaftung ein Springmesser mit einer Klingenlänge von über 8,5 Zentimeter bei sich hatte, erwartet ihn zudem eine Strafanzeige wegen des "Verstoßes gegen das Waffengesetz".









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