08.04.2020 - 16:27 Uhr

Corona: Uneinsichtigkeit an Ostern kann teuer werden

Das zu erwartende schöne Wetter an Ostern als große Versuchung: Wenn man sich jetzt noch nur draußen treffen könnte, Ausflüge machen. "Denken Sie nicht mal dran", ist die Botschaft der Oberpfälzer Polizei.

Auch und vor allem an Ostern will die Polizei verstärkt kontrollieren, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden. Symbolbild: Petra Hartl
Auch und vor allem an Ostern will die Polizei verstärkt kontrollieren, ob die Ausgangsbeschränkungen eingehalten werden.

Auch für die Osterfeiertage hat die Oberpfälzer Polizei verstärkte Kontrollen zur Einhaltung der Ausgangsbeschränkung angekündigt. Polizeivizepräsident Thomas Schöniger appelliert in der entsprechenden Mitteilung vom Mittwoch an die Bürgerinnen und Bürger in der Oberpfalz, die Schutzregeln einzuhalten. Und er warnt Uneinsichtige.

Gerade bei schönem Wetter sei die Versuchung für manchen groß, gegen die Regeln zu verstoßen. "Ich rate dringend davon ab, weite Strecken an einen beliebten Ausflugsort zurückzulegen", mahnt Schöniger. "Die Oberpfalz bietet jedem in seinem näheren heimischen Umfeld die Möglichkeit, die Sonne zu genießen. Hier ist jedoch unbedingt zu beachten, dass das ausschließlich alleine oder mit Personen des eigenen Hausstandes erlaubt ist."

"Ich rate dringend davon ab, weite Strecken an einen beliebten Ausflugsort zurückzulegen"

Thomas Schöniger, Polizeivizepräsident Polizei Oberpfalz

Auch Besuche bei Verwandten seien nur bei notwendigen Hilfeleistungen gestattet, wie etwa zur Hilfe beim Einkauf. Schöniger appelliert: "Bleiben Sie zu Hause! Jeder ist angehalten, die Kontakte zu anderen Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes zu unterlassen. Verzichten Sie bitte auf Kaffeekränzchen und nutzen Sie lieber das Telefon, um in Kontakt zu bleiben. Sie schützen damit sich und Ihre Mitmenschen." Grundsätzlich gelte weiterhin: Das Verlassen der eigenen vier Wände ist nur aus "triftigen Gründen" erlaubt. Unbelehrbare würden konsequent sanktioniert, die Verstöße zur Anzeige gebracht. Bei Nichtbeachtung der Ausgangsbeschränkung sei ein Bußgeld von bis zu 5000 Euro möglich. "Verstöße gegen die Ausgangsbeschränkung, etwa durch Gruppen, Veranstaltungen oder Versammlungen, haben ein Strafverfahren zur Folge." Bislang mehr als 21 000 durchgeführte Kontrollen in der Oberpfalz hätten zu mehr als 1500 Anzeigen geführt.

In Einzelfällen hätten auch Verhaltensweisen festgestellt werden müssen, die besonders in Zeiten der Coronakrise gefährliche Folgen haben können: "Das absichtliche Anhusten, gelegentlich auch Anspucken von Einsatzkräften, aber auch von unbeteiligten, zufällig ausgewählten Bürgerinnen und Bürger, ist völlig inakzeptabel", so der Polizeivizepräsident. "Solche Taten werden in enger Zusammenarbeit mit den Staatsanwaltschaften konsequent und mit aller Härte verfolgt."

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Oberpfalz06.04.2020
 
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