Sie heißen "Tante M", "Nahkauf-Box" oder "KistenKrämer", sie stehen in Orten wie Parkstein, Pettstadt oder Brennberg - "digitale Kleinstsupermärkte" ohne Verkaufs- und Kassenpersonal, die dem grassierenden Sterben der Lebensmittelläden auf dem Land Einhalt gebieten sollen. Nach einem Beschluss der Staatsregierung im Juli vergangenen Jahres dürfen die Mini-Märkte mit einer maximalen Verkaufsfläche von 100 Quadratmetern werktags rund um die Uhr offen haben. Doch so klein sie auch sind, sie haben eine neue Debatte um Sonntagsöffnungen für den Verkauf von Waren des täglichen Bedarfs ausgelöst. Mitten drin: Die CSU.
Noch sind die Läden, die von örtlichen Händlern, aber auch den großen Supermarktketten betrieben werden, kein Massenphänomen in Bayern. Die Kunden gehen rein, nehmen sich ihren Einkauf aus Regalen und Kühlfächern, scannen die Ware und zahlen diese per EC- oder Kreditkarte oder mit einer Bezahl-App auf dem Smartphone. Personal schaut vorbei, wenn die Regale wieder aufgefüllt werden müssen. Die Betreiber sehen darin aber nicht nur die Chance, Menschen in Orten ohne Einkaufsmöglichkeit eine solche wieder zu rentablen Konditionen zur Verfügung zu stellen, sie rechnen vielmehr mit großen Potenzial für Sonn- und Feiertagseinkäufer, die schnell unter der Woche Vergessenes oder kurzfristig Benötigtes nachkaufen wollen.
Einige der Märkte, so der im oberfränkischen Pettstadt, haben gezielt mit der Einkaufsmöglichkeit am Sonntag geworben - bis ihnen die Behörden den Laden zugesperrt haben. Am in Bayern recht restriktiven Ladenschussgesetz lag das nicht, wie das dafür zuständige Arbeitsministerium betont. Der Haken steckt im Feiertagsgesetz. Denn auch wenn die Läden ohne Verkaufspersonal betrieben werden, sind sie laut Gesetz "geeignet, die Sonn- und Feiertagsruhe zu stören". Die digitalen Mini-Supermärkte werden damit rechtlich anders behandelt als Tankstellen-Shops und reine "Automatenläden", die die Ware nach Knopfdruck an die Kunden und Kundinnen "ausspucken".
FDP beantragt Erlaubnis
Die FDP im Landtag will das jetzt ändern. Sie hat einen Antrag eingereicht, der den digitalen "Walk-in-Stores" die Erlaubnis zur Sonn- und Feiertagsöffnung bringen soll. Die Liberalen sehen eine nicht begründbare Wettbewerbsverzerrung, wenn Tankstellen und "Automatenläden" öffnen dürfen, während die digitalen Mini-Märkte mit nahezu identischem Konzept geschlossen bleiben müssten. Aus FDP-Sicht sind diese nichts anderes als ein "begehbarer Automat".
Bei Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) rennen die Liberalen damit im Wortsinne offene Türen ein. Auch er plädiert für eine Änderung zugunsten der stationären Digitalshops. "In anderen Bundesländern geht das ja auch", erklärt er. Aus dem für das Feiertagsgesetz zuständigen Innenministerium kommt ebenfalls kein kategorisches Nein mehr. Man habe die konkreten Fälle zum Anlass genommen, um die Rechtslage "insbesondere unter Berücksichtigung der Versorgungssicherheit im ländlichen Raum" nochmals zu prüfen, teilte eine Ministeriumssprecherin mit. Wann die Prüfung abgeschlossen sei und ob eine Rechtsänderung erwogen werde, sei noch offen.
Passende Lösung finden
Bewegung kommt auch in die CSU, die sich seit Generationen als Garant des Schutzes von Sonn- und Feiertagen versteht. Der Chef der Mittelstands-Union Bayern, Ex-Wirtschaftsminister Franz Josef Pschierer, sieht den stationären Einzelhandel durch die stärker werdende Online-Konkurrenz gefährdet, da diese an wirklich allen Tagen rund um die Uhr verkaufen darf. Dies sei ein "klarer Wettbewerbsvorteil", weshalb er eine allgemeine Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten befürworte - zumindest anlassunabhängig an bis zu vier Sonntagen im Jahr.
Die beiden CSU-Abgeordneten Holger Dremel (Bamberg) und Stephan Oetzinger (Weiden) suchen einen anderen Weg. Sie appellieren an Innenminister Joachim Herrmann (CSU), eine Lösung für die Online-Minimärkte zu finden, die allerdings "kein Freibrief" zur Aufhebung des Sonn- und Feiertagsschutzes sein dürfe. Ziel sei die generelle Sonntagsöffnung für die digitalen Mini-Märkte, wenn es am Ort keinen "normalen" Lebensmittelmarkt mehr gibt. "Wir wollen keine Konkurrenz zu bestehender Infrastruktur", betont Oetzinger. Er hofft, dass für die damit verbundene Sicherstellung der örtlichen Grundversorgung keine Gesetzesänderung nötig ist, weil das womöglich ein Fass aufmachen könnte, das auch er lieber geschlossen halten würde. Man brauche, sagt Oetzinger, für die digitalen Läden eine "relativ eng umschränkte Lösung".















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