München
13.04.2020 - 15:24 Uhr

Einsatz in Zeiten der Pandemie

Wie verhält man sich als Polizist in diesen Zeiten im Dienst? Welche Regeln gelten für Lehrer, welche für Pflegekräfte? Bleiben auch Risikogruppen im Dienst? Antworten aus dem Innen- und Gesundheitsministerium.

Was gilt bei Personenkontrollen oder Festnahmen, wenn jedes Gegenüber potenzieller Virenträger ist und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann? Bild: Carsten Rehder/dpa
Was gilt bei Personenkontrollen oder Festnahmen, wenn jedes Gegenüber potenzieller Virenträger ist und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann?

Auf Bayerns Polizeischulen werden angehende Ordnungshüter auf so ziemlich jede Situation vorbereitet, auf die sie im täglichen Dienst stoßen können. Der Einsatz während einer Pandemie steht aber nicht auf dem Stundenplan: Was gilt also bei Personenkontrollen oder Festnahmen, wenn jedes Gegenüber potenzieller Virenträger ist und der Sicherheitsabstand nicht eingehalten werden kann?

Aus dem Innenministerium erfährt man, dass die bayerische Polizei "umfangreiche Vorkehrungen getroffen hat, um die Infektionsgefahr für Polizistinnen und Polizisten bestmöglich zu minimieren". Koordiniert werde alles durch den Ärztlichen Dienst der Polizei. Die Beamten würden über laufend aktualisierte Merkblätter und Informationen zum Umgang mit dem Coronavirus unterrichtet. Zudem würden an den Polizeipräsidien spezielle Infektionsschutz-Sets vorgehalten. Diese, so heißt es, bestehen aus Atem-, Augen- und Handschutz sowie Desinfektionsmitteln. Für besondere Einsatzszenarien gibt es demnach eine Erweiterung mit Schutzanzügen und Einwegüberschuhen. Das generelle Tragen eines Mundschutzes im Dienst sei derzeit noch nicht geplant. Je nach Entwicklung der Lage würden die Schutzausrüstung und die Empfehlungen für das Einsatzverhalten aber weiter angepasst.

Einzelfälle im Homeoffice

Auch für Corona-Tests gibt es bei der Polizei eine klare Strategie. Getestet werden Beschäftigte nur anlassbezogen, also wenn sie Covid-19-Symptome zeigen oder Kontakt mit möglichen oder tatsächlich Infizierten hatten. Positiv getestete Beamte und deren Kontaktpersonen kommen sofort in Quarantäne. Oberste Priorität habe dabei, dass die betroffene Dienststelle arbeitsfähig bleibe. "Das können wir dank des hohen Personalstands bei der bayerischen Polizei in allen Bereichen gewährleisten", erklärt ein Ministeriumssprecher. Grundsätzlich im Dienst bleiben deshalb auch Beamte, die aufgrund von Vorerkrankungen einer Risikogruppe angehören. Diese können in weniger gefährdeten Bereichen eingesetzt werden, in Einzelfällen auch im Homeoffice.

Regelungen für Lehrer und Pfleger

Für die rund 100 000 bayerischen Lehrkräfte gibt es derart detaillierte Regelungen zum Dienst in Zeiten von Corona noch nicht, obwohl zumindest offiziell noch der Plan gilt, nach den Osterferien den Unterricht wieder beginnen zu lassen. "Das Kultusministerium steht ständig in engem Kontakt mit dem zuständigen Gesundheitsministerium und stimmt seine Maßnahmen mit ihm ab", heißt es dazu aus dem Hause von Minister Michael Piazolo (Freie Wähler). Wobei aus Zwischentönen herauszuhören ist, dass man aus dem für Gesundheitsfragen zuständigen Fachministerium gerne so langsam ein paar sachdienliche Empfehlungen hätte, zum Beispiel was den Einsatz von Lehrkräften aus Risiko-Gruppen angeht.

Auf den ersten Blick klare Regelungen gibt es auch für die Pflegekräfte in Krankenhäusern sowie Senioren-, Pflege- und Behindertenheimen. "Grundsätzlich gilt: Wer positiv auf Corona getestet ist, bleibt für 14 Tage zu Hause in Quarantäne", erklärte Gesundheitsministerin Melanie Huml (CSU) nach der jüngsten Kabinettssitzung. Wären aber so viele Mitarbeiter einer Einrichtung betroffen, dass ein Krankenhaus schließen müsste oder die Versorgung der Bewohner eines Seniorenheims unmöglich würde, dann könne im Einzelfall entscheiden werden, dass auch infizierte Pfleger Personen auf abgeschirmten Corona-Stationen weiter versorgen dürften, so Huml.

Voraussetzung sei natürlich, dass die Mitarbeiter dazu gesundheitlich in der Lage seien und mittels Schutzbekleidung keine gesunden Kollegen gefährdeten. Dieser Einsatz müsse also "notwendig und fachlich vertretbar" sein, betonte Huml. Die Ministerin bestätigte auch die Möglichkeit, dass sich Pflegekräfte vorsorglich krank schreiben lassen können. Entweder weil sie selbst gesundheitlich vorbelastet sind oder aus Sorge um gefährdete Personen in ihrer Familie. Ihr seien diesbezüglich aber nur wenige Einzelfälle bekannt, sagte Huml.

 
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