Der Innenausschuss des Landtags hat mit den Stimmen von CSU und Freien Wählern die überarbeitete Fassung des Polizeiaufgabengesetzes (PAG) gebilligt. Die Regierungsfraktionen ergänzten dabei den von der Staatsregierung vorgelegten Entwurf in drei Punkten. So bedarf es künftig beim DNA-Abgleich im Rahmen von polizeilichen Präventivmaßnahmen des Einverständnisses des Betroffenen oder eine richterliche Anordnung.
Zudem muss einem potenziellen Gefährder vor der Unterbringung im Vorbeugegewahrsam ein Rechtsbeistand zugeordnet werden. Die Zuverlässigkeitsprüfung von Personen, die als Dienstleister bei sicherheitsrelevanten Veranstaltungen tätig sind, wird auf eine gesetzliche Grundlage gestellt.
Opposition scheitert mit Änderungsanträgen
Die Opposition lehnte die Pläne der Koalition ab und scheiterte mit einem guten Dutzend eigener Änderungsvorschläge. Kernpunkt der Anträge von Grünen, SPD und FDP war die Streichung oder zumindest Relativierung des umstrittenen Begriffs der "drohenden Gefahr". Diese erlaubt der Polizei bereits weit im Vorfeld einer möglichen Straftat Eingriffsrechte wie Personenüberwachung, Präventivgewahrsam oder die Auswertung digitaler Daten.
Gefordert wurde unter anderem auch der Verzicht auf die DNA-Analyse zur Gefahrenabwehr und den Einsatz von Bodycams an Polizeiuniformen in Wohnungen. Außerdem plädierten die drei Fraktionen für die weitere Verkürzung der Höchstdauer des Präventivgewahrsams auf maximal zwei Wochen. Nach der Koalitionsvorlage kann dieser bis zu zwei Monate dauern. Die AfD sprach sich dagegen für eine Verlängerung auf bis zu sechs Monate aus.
Grob: Anwenderfreundlich für die Polizei
Alfred Grob (CSU) bezeichnete die nun noch vom Landtagsplenum zu billigende PAG-Novelle als im Sinne der Polizei anwenderfreundlich. Für die Bürger zeichne sie sich durch mehr Transparenz, Klarheit und einen dank zahlreicher Richtervorbehalte besseren Rechtsschutz aus. Der Begriff der "drohenden Gefahr" habe eingeführt werden müssen, um durch neue Gefährdungslagen entstandene Regelungslücken beim vorbeugenden Schutz vor Verbrechen und Anschlägen zu schließen.
Die Novelle berücksichtige dabei Empfehlungen der unabhängigen PAG-Kommission sowie die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts. Wolfgang Hauber (Freie Wähler) sprach von einem "praktikablen PAG", das es der Polizei ermögliche, im Rahmen der Verhältnismäßigkeit den Schutz Gefährdeter durchzusetzen.
SPD und Grüne rügen unbestimmte Rechtsbegriffe
Der SPD-Rechtspolitiker Horst Arnold rügte die aus seiner Sicht zu weitgehende Übertragung von Befugnisse des Verfassungsschutzes auf die Polizei. Die Bürger würden unter einen Generalverdacht gestellt. In vielen Punkten fehle es dem Gesetz an Regelungsklarheit.
Auch der Grüne Martin Runge bemängelte eine Vielzahl an unbestimmten Rechtsbegriffen, die zur Verunsicherung der Bürger beitrage. Er verwies in diesem Zusammenhang auf noch laufende Verfassungsklagen gegen das PAG. Richard Graupner (AfD) begrüßte die neuen Präventivbefugnisse für die Polizei, äußerte aber an Details Kritik. Alexander Muthmann (FDP) brachte rechtsstaatliche Bedenken gegen das Gesetz zum Ausdruck.













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