Ein 32-Jähriger hatte am Dreikönigstag vergangenen Jahres auf einem Feldweg im Landkreis Würzburg die Kontrolle über sein Auto verloren. Er war mit Tempo 120, statt mit erlaubten 30 Stundenkilometern unterwegs und fuhr frontal in eine 26-jährige Spaziergängerin. Die Frau erlitt einen Schädelbruch und starb noch am Unfallort.
Der Unfallfahrer hatte erst ein knappes Jahr vor dem Unfall seinen Führerschein zurückerhalten. Dieser war ihm entzogen worden, weil er bei einer Alkoholfahrt einen schweren Verkehrsunfall verursacht hatte. Im Antrag auf Wiedererteilung der Fahrerlaubnis verschwieg der Verurteilte seine Epilepsie, die seit 2009 diagnostiziert war.
Nach Überzeugung des Gerichts nahm er gegen ärztlichen Rat seine Medikamente nur unregelmäßig. Die Mediziner hatten ihm auch vom Autofahren grundsätzlich abgeraten. Das Gericht sprach deshalb von einem „harten, aber notwendigen Urteil“: er wurde wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs sowie fahrlässiger Tötung zu drei Jahren Haft und einem lebenslangen Fahrverbot verurteilt. Das Urteil blieb damit unter den von der Staatsanwaltschaft geforderten vier Jahren.













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