Scheßlitz/München. Der Würgauer Berg in der Fränkischen Schweiz ist seit dem Vorjahr an Feiertagen und Wochenenden für Motorradfahrer gesperrt, um Unfälle zu verhindern. Dagegen hatte ein Motorradfahrer am Bayerischen Verwaltungsgerichtshof Beschwerde eingelegt - und ist nun gescheitert. Die vom Landratsamt Bamberg veranlasste zeitweise Sperrung sei rechtens, teilte der Verwaltungsgerichtshof am Freitag in München mit. Die Strecke nahe Scheßlitz sei seit Jahren ein Unfallschwerpunkt - mit langgezogenen engen Kurven. Zum Teil hätten Motorradfahrer hier bewusst risikoreiche Fahrten unternommen. Das Fahrverbot gilt zunächst befristet bis Ende des Jahres (Az. 11 CS 18.964).
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