02.05.2022 - 16:43 Uhr

Falsche Masken-Atteste: Bewährungsstrafe für Arzt

Zu Beginn der Corona-Pandemie attestiert ein Arzt Patienten, dass sie keine Maske tragen müssen - ohne sie überhaupt untersucht zu haben. Dafür ist der 59-Jährige jetzt in Passau verurteilt worden.

Der angeklagte Arzt beim Prozessbeginn im Amtsgericht Passau. Bild: Armin Weigel/dpa
Der angeklagte Arzt beim Prozessbeginn im Amtsgericht Passau.

Ein Arzt aus Niederbayern ist wegen falscher Atteste im ersten Corona-Jahr vor dem Amtsgericht Passau zu einer Bewährungsstrafe über ein Jahr und acht Monate verurteilt worden. Zudem muss er eine Geldbuße in Höhe von 50.000 Euro zahlen.

Nach Überzeugung der Richter befreite der Mediziner Patienten mit falschen Attesten vom Masketragen und Händedesinfizieren. Sie legten ihm am Montag Ausstellen unrichtiger Gesundheitszeugnisse in 79 Fällen zur Last. Der Richter sah bei dem Mann „Selbstüberschätzung“.

Zudem erhält der Arzt ein dreijähriges, teilweises Berufsverbot: Er darf in dieser Zeit keine Bescheinigungen oder Atteste im Zusammenhang mit der Maskenpflicht ausstellen, wie eine Justizsprecherin erläuterte. Dieses Berufsverbot wurde auch vorläufig angeordnet und gilt demnach bereits vor Rechtskraft des Urteils.

In seiner Urteilsbegründung sagte der Richter, der Mediziner habe sein eigenes Handeln nicht hinterfragt, sondern sich als Kämpfer für die gerechte Sache stilisiert. Das Ausstellen der falschen Atteste habe als Multiplikator seiner Sicht auf die Maskenpflicht gedient. Wenn der Mann die Maskenpflicht generell in Frage gestellt hat, hätte er vielmehr den Rechtsweg beschreiten müssen. Mit seinem Tun habe der Arzt letztlich Dritte gefährdet.

Die Staatsanwaltschaft hatte für den 59 Jahre alten Mediziner eine zweieinhalbjährige Haftstrafe sowie ein dreijähriges Berufsverbot gefordert, die Verteidiger des Arztes hatten auf Freispruch plädiert. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Die Verteidiger kündigten nach der Urteilsverkündung an, in Berufung gehen zu wollen.

Der Arzt hatte im Prozess eingeräumt, bei den betreffenden Patienten keine Untersuchung vorgenommen zu haben. Die Patienten lebten zum Teil weit entfernt und hätten die Atteste schriftlich bestellt. Die Bescheinigungen seien „auf Zuruf“ und ohne vorherige Untersuchung und Befunderhebung erstellt worden, so die Staatsanwaltschaft.

 
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