Furth im Wald im Landkreis Cham
21.12.2023 - 11:28 Uhr

Versuchter Mord in Oberpfälzer Pflegeheim? Haftbefehl gegen zwei Mitarbeiter

Es geht um versuchten Mord aus Heimtücke: In einem Pflegeheim in Furth im Wald soll eine 93-Jährige mit einer tödlichen Dosis Morphium umgebracht worden sein. Gegen eine Pflegerin und einen Pfleger sind nun Haftbefehle vollzogen worden.

Ein 54-jährige Pflegerin soll einer 93-jährigen Frau in einem Pflegeheim in Furth im Wald eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben. Symbolbild: Friso Gentsch
Ein 54-jährige Pflegerin soll einer 93-jährigen Frau in einem Pflegeheim in Furth im Wald eine potenziell tödliche Dosis Morphium verabreicht haben.

Eine 54-jährigen Pflegerin soll einer 93-jährigen Heimbewohnerin ohne deren Einwilligung eine "potenziell tödliche Dosis Morphium" verabreicht haben. Die Geschädigte sei kurz darauf gestorben. Das teilt die Staatsanwaltschaft Regensburg am Donnerstag mit. Ein 38-jähriger Mitbeschuldigter soll die Pflegerin angestiftet haben. Am Mittwoch erließ das Amtsgericht Regensburg gegen beide Beschuldigte Haftbefehle wegen des "dringenden Tatverdachts des versuchten heimtückischen Mordes", die am Donnerstag vollzogen wurden.

Laut den Ermittlungen, die auf die Aussage einer Zeugin zurückgehen, soll die Pflegerin Anfang Dezember der 93-Jährigen ohne medizinische Notwendigkeit Morphium verabreicht haben. In dieser Woche kam es dann zu Durchsuchungen in vier Gebäuden im Raum Furth im Wald.

Mittlerweile wurde die Leiche obduziert. Das Ergebnis untermauert laut Staatsanwaltschaft die Angaben der Zeugin: Im Blut des Opfers wurde eine potenziell tödliche Dosis Morphium nachgewiesen. Ein Gutachter komme zumindest derzeit zu dem Ergebnis, dass sich ein "kausaler Zusammenhang zwischen der Verabreichung des Morphiums und dem späteren Todeseintritt bei der Geschädigten, insbesondere aufgrund des angegriffenen Gesundheitszustandes der Geschädigten, aus sachverständiger Sicht nicht sicher nachweisen lässt". Deswegen laute der Tatvorwurf versuchter Mord.

Den Ermittlern liegen zum jetzigen Zeitpunkt keine Hinweise auf einen Sterbewunsch der 93-Jährigen vor, schreibt die Staatsanwaltschaft weiter. Auch sei die Frau nicht im Sterben gelegen, bevor das Morphium verabreicht wurde. Die Beschuldigten schweigen demnach zu den Vorwürfen. Es gilt weiter die Unschuldsvermutung.

 
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