Kollegen in Waldsassen und Waidhaus haben übers Wochenende 18 Kilo verbotene Pyrotechnik bei mehreren Grenzkontrollen entdeckt – in Furth im Wald hat die Bundespolizei über zehn Kilogramm illegales Feuerwerk aus dem Verkehr gezogen: Hier war das das Ergebnis einer einzigen Kontrolle.
Am Grenzübergang Furth im Wald haben die Beamten am Sonntag gegen 19.30 Uhr einen 35-Jährigen mit rund zehn Kilo illegaler Pyrotechnik ertappt. "Die Beamten stellten die Raketen und Böller sicher", heißt es im Bericht der Bundespolizei. Das Silvesterfeuerwerk der Kategorie F2 und F3 lag im Mann im Kofferraum eines Autos mit deutscher Zulassung.
Keine Genehmigung
Der Beifahrer gab zu, dass die Pyrotechnik ihm gehöre. Das Problem: "Der 35-Jährige konnte für den Besitz des Feuerwerks der Kategorie F3 nicht die erforderliche behördliche Genehmigung vorlegen", berichtet die Polizei. "Zudem war die Pyrotechnik in Deutschland nicht zugelassen." Die Beamten stellten sie dann sicher – Feuerwerkskörper mit einem Gesamtgewicht von über zehn Kilo.
Jetzt kommt einiges auf den 35-Jährigen zu, wie die Polizei ankündigt: "Das Bundespolizeirevier Furth im Wald ermittelt wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz, dem Gesetz über die Beförderung gefährlicher Güter und gegen die Gefahrgutverordnung." Es drohten eine Geld- oder Freiheitsstrafe von bis zu drei Jahren beziehungsweise eine Geldbuße. Neben der Strafverfolgung ist auch die kostenpflichtige Entsorgung beschlagnahmter Feuerwerkskörper durch Fachpersonal in solchen Fällen ein Thema. Nach Abschluss der polizeilichen Maßnahmen durfte der 35-Jährige weiterreisen.
Illegale Pyrotechnik ist gefährlich
Die Bundespolizeiinspektion Waldmünchen warnt in diesem Zusammenhang: "In Deutschland nicht zugelassene Feuerwerkskörper sind gefährlich!
Sie können zu ernsthaften Verletzungen wie Knalltraumen, Lungenschädigungen und Verbrennungen führen. In schlimmen Fällen droht der Verlust von Gliedmaßen."
Ein guter Grund, auf Feuerwerkskörper zu verzichten, deren Herkunft nicht nachvollziehbar ist, und die keine vorgeschriebene Kennzeichnung der Kategorie F1 beziehungsweise F2 trage, betont die Polizei. Strafrechtliche Ermittlungen wegen Verstößen gegen das Sprengstoffgesetz seien dann die Folge für jeden, der mit solchem Material erwischt wird.

















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