01.06.2022 - 05:36 Uhr

Gehörlose Frau angefahren: Jugendstrafe rechtskräftig

Ein illegales Autorennen konnte nicht bewiesen werden. Symbolbild: Sonja Wurtscheid/dpa/Symbolbild
Ein illegales Autorennen konnte nicht bewiesen werden.

Etwa acht Monate nach einem Prozess um einen Autounfall mit einer gehörlosen Frau in Würzburg ist das Urteil rechtskräftig. Sowohl Verteidigung als auch Staatsanwaltschaft hätten ihre Revisionen zurückgenommen, teilte das Landgericht Würzburg mit. Es hatte Ende September 2021 den Angeklagten zu eineinhalb Jahren Jugendstrafe verurteilt. Die Kammer sprach den 22-Jährigen der gefährlichen Körperverletzung schuldig. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt, die Bewährungszeit auf zwei Jahre festgelegt.

Dass sich der junge Mann ein illegales Autorennen mit einem anderen Wagen geliefert hat, wovon die Anklage zunächst ausgegangen war, konnte nicht bewiesen werden. Als 20-Jähriger war der Mann am 1. Dezember 2019 viel zu schnell durch Würzburg gerast und hatte die gehörlose Fußgängerin, die mit ihrem Hund bei Grün an einer Ampel die Straße überquerte, mit seinem hochmotorisierten Auto erfasst. Die heute 44-Jährige und das Tier wurden leicht verletzt. Der Angeklagte soll innerorts teils Tempo 150 gefahren sein.

© dpa-infocom, dpa:220601-99-502225/2

 
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