16.05.2018 - 19:18 Uhr

Rundfunkbeitrag in Karlsruhe auf dem Prüfstand: Gerechteres Modell?

Rundfunkbeitrag in Karlsruhe auf dem Prüfstand

Karlsruhe. Der milliardenschwere Rundfunkbeitrag steht auf dem Prüfstand des Bundesverfassungsgerichts. Der Vorsitzende des Ersten Senats, Ferdinand Kirchhof, machte zu Beginn der Verhandlung in Karlsruhe am Mittwoch die Dimension des Verfahrens deutlich: Es gehe darum, die Notwendigkeit und Rechtfertigung einer Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks durch Abgaben zu beurteilen sowie um seine Rolle für die Meinungsbildung in Demokratie und Gesellschaft.

Seit einer Reform im Jahr 2013 wird der Beitrag pro Wohnung und nicht mehr nach Art und Zahl von Empfangsgeräten erhoben. Bei Firmen sind unter anderem die Zahl der Mitarbeiter und Dienstwagen Grundlage der Beitragshöhe. Diese Regelung werfe Probleme der gleichheitsgerechten Belastung auf, sagte Kirchhof. So könnte es problematisch sein, dass für private Fahrzeuge kein Beitrag fällig werde, für Dienst- oder Mietwagen hingegen schon. Außerdem würden mit einem Beitrag pro Wohnung alle anderen darin wohnenden Personen entlastet - auch das könnte auf eine Ungleichbehandlung hindeuten. Der Autovermieter Sixt, der sich neben drei Privatpersonen gegen den Beitrag wehrt, kritisierte die für ihn entstehende Mehrfachbelastung.

 
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