München
09.11.2022 - 14:59 Uhr

Gesetzesänderung: Der Bau von Dachsolaranlagen soll einfacher werden

Der Bau von Straßen, Mobilfunkmasten und Dachsolaranlagen soll in Zukunft schneller und einfacher gehen. Durch mehrere Gesetzesänderungen können Planung und Genehmigung deutlich verkürzt werden.

Bei der Installation von Dachsolaranlagen wird der Mindestabstand der Panele zu benachbarten Wänden von 1,25 auf 0,5 Meter verringert. Symbolbild: Uwe Anspach/dpa-tmn
Bei der Installation von Dachsolaranlagen wird der Mindestabstand der Panele zu benachbarten Wänden von 1,25 auf 0,5 Meter verringert.

Mit mehreren Gesetzesänderungen will die Staatsregierung den Bau und Ausbau von Straßen, die Errichtung von Mobilfunkmasten sowie die Installation von Dachsolaranlagen vereinfachen und beschleunigen. Das kündigte Bauminister Christian Bernreiter (CSU) im Landtag an. So sollen durch die Übernahme bundesrechtlicher Regelungen bei der Planung und Genehmigung von Straßenbauten ins Landesrecht Verfahren deutlich verkürzt werden. Vorgesehen ist unter anderem, in Einzelfällen auf die bislang verpflichtenden öffentlichen Erörtungstermine zu verzichten und externe Projektmanager in die Planung einzubeziehen.

Erheblich erleichtert werden soll der Bau von Mobilfunkmasten entlang von Staats- und Kreisstraßen. Eine Ablehnung der Projekte soll nur noch dann möglich sein, wenn die Verkehrssicherheit oder ein geplanter Ausbau der Straße durch die Masten gefährdet sein könnten. Bei der Installation von Dachsolaranlagen wird der Mindestabstand der Panele zu benachbarten Wänden von 1,25 auf 0,5 Meter verringert. Außerdem werden die Genehmigungsfristen verkürzt. Durch eine Änderung im Straßen- und Wegegesetz erhofft sich Bernreiter zudem die Vermeidung unnötig langer Straßensperrungen. Wenn künftig die Verkehrssicherheit etwa durch drohende Felsstürze oder die Bepflanzung auf Grundstücken entlang der Straßen gefährdet ist, können die Straßenbauämter sofort Beseitigungs- und Sicherungsmaßnahmen vornehmen, ohne vorher die Zustimmung der Sicherheitsbehörden einholen zu müssen.

Der Maßnahmenkatalog stieß im Landtag auf breite Zustimmung. Redner der Opposition mahnten aber, Naturschutzbelange und Bürgerbeteiligung bei aller begrüßenswerter Beschleunigung von Verfahren nicht außer Acht zu lassen.

 
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