Deutschland und die Welt
05.02.2019 - 18:53 Uhr

Grenzen der Überwachung

Drei Bundesländer müssen beim Nummernschild-Abgleich zu Fahndungszwecken nachbessern. Auch Bayern. Das Bundesverfassungsgericht greift ein. Zum Glück, meint Frank Werner.

Eine transportable automatisierte Kennzeichenerkennungs-Anlage (AKE) steht vor einem Polizeiauto. Bild: Daniel Karmann/dpa
Eine transportable automatisierte Kennzeichenerkennungs-Anlage (AKE) steht vor einem Polizeiauto.

Die Karlsruher Richter sehen immer wieder rot, wenn es um die Einschränkung der individuellen Freiheitsrechte geht. Jetzt haben die Verfassungshüter die automatisierte Kfz-Kennzeichenkontrolle beanstandet. Auch Bayern muss bis Ende des Jahres nachbessern.

Der Aufwand für die Jagd nach Kriminellen ist jedenfalls enorm. In Bayern kommen auf jährlich rund 102 Millionen Aufnahmen etwa 10 000 Treffer. Also führt nur jede 10 200. Aufnahme zum Erfolg. Die Suche nach der Nadel im Heuhaufen. Auf der anderen Seite: Wenn damit eine schwere Straftat verhindert oder aufgeklärt werden kann, wenn Menschenleben gerettet werden, ist jede Mühe gerechtfertigt.

Immer bessere Technologien, immer mehr Kameras an immer mehr Orten lassen die Sorge vor der totalen Überwachung wachsen. Karlsruhe setzt hier klare Grenzen. Kontrollen zur gezielten Suche nach Personen oder Sachen dürfen nie ohne Anlass stattfinden - anders als bei der Verkehrsüberwachung, bei der es in erster Linie um riskantes Verhalten geht. Diese Überprüfungen müssen sich "auf den Schutz von Rechtsgütern von erheblichem Gewicht" beschränken.

Das Bundesverfassungsgericht sorgt für die Balance zwischen Freiheit und Sicherheitsaspekten. Wieder einmal wird Karlsruhe zum Korrektiv für die Politik - zum Glück.

 
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