Die Grünen wollen den Aufkauf landwirtschaftlicher Nutzfläche durch Investoren und Spekulanten erschweren. Sie haben dazu für Bayern den Entwurf für ein landwirtschaftliches Bodeneigentumsgesetz vorgelegt. Ziel ist, dass Landwirte trotz steigender Bodenpreise Eigentümer ihrer Acker- und Weideflächen bleiben können. Grünen-Fraktionschef Ludwig Hartmann erklärte, dass bei Verkäufen von Agrarflächen Landwirte mit den Angeboten von Investoren oft nicht mehr mithalten könnten. So sinke der Besitz der Bauern an den von ihnen bewirtschafteten Flächen immer weiter. Dem müsse durch eine gesetzliche Regulierung des Bodenmarktes entgegengewirkt werden.
Um Spekulanten den Boden zu entziehen, soll Landwirten ein Vorkaufsrecht gegenüber nicht aus dem Agrarbereich stammenden Investoren eingeräumt werden. Außerdem dürfen die Verkaufspreise nach dem Vorschlag der Grünen nicht mehr als 20 Prozent über dem regional gültigen Bodenrichtwert liegen. Findet sich kein Landwirt als Käufer, soll für die Dauer von sechs Jahren ein gemeinnütziges Siedlungsunternehmen grundsteuerfrei einsteigen können, um die Flächen der Bodenspekulation zu entziehen. Seit der Föderalismusreform 2006 hätte der Freistaat bereits ein entsprechendes Gesetz im Sinne der Landwirte erlassen können, sagte Hartmann. Dies sei allerdings nicht geschehen.
Den Auftrag für ein Bodeneigentumsgesetz entnimmt Hartmann der Bayerischen Verfassung. Dort heißt es in Artikel 163, dass das bäuerliche Eigentum an Grund und Boden zu gewährleisten sei. Und wörtlich: "Bauernland soll seiner Zweckbestimmung nicht entfremdet werden." Geht es nach den Grünen, soll das Gesetz noch heuer beschlossen werden. Ziel müsse es sein, den Preisanstieg bei Agrarflächen – diese haben sich im Bundesdurchschnitt seit 2005 vervierfacht – zu bremsen, erklärte Hartmann.













Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.