08.03.2022 - 15:15 Uhr

Grund- und Förderschüler sollen weiter im Unterricht Maske tragen

Die Maskenpflicht an Grund- und Förderschulen bleibt, das entschied der bayerische Ministerrat am Dienstag. Die Freien Wähler hatten sich zuvor für eine Abschaffung eingesetzt.

Die Maskenpflicht an bayerischen Grund- und Förderschulen entfällt vorerst nicht. Symbolbild: Matthias Balk
Die Maskenpflicht an bayerischen Grund- und Förderschulen entfällt vorerst nicht.

Die Maskenpflicht an bayerischen Grund- und Förderschulen bleibt vorläufig weiter bestehen. Die Freien Wähler konnten sich in der Staatsregierung nicht mit ihrer Forderung nach einer Abschaffung zumindest in diesen Schularten ab dem kommenden Montag durchsetzen. "Wir haben hier keine Einigung mit dem Koalitionspartner erzielen können", erklärte Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) nach der Sitzung des Ministerrats am Dienstag. Die Abschaffung der Pflicht wäre mit Blick auf Öffnungsschritte in anderen gesellschaftlichen Bereichen sowie das enge Testmanagement an den Schulen vertretbar, meinte Piazolo.

Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) betonte dagegen die auf Vorsicht ausgerichtete Corona-Politik der Staatsregierung. "Wir wollen nach den Ferien vorsichtiger sein, damit der Schulbetrieb in Präsenz stabil aufrecht erhalten werden kann", sagte er. Der Verweis auf Lockerungen in anderen Bereichen sei nicht sachgerecht. "Es gibt eine Schulpflicht, aber keinen Disko-Zwang", erklärte Herrmann. Zudem sei es nicht sinnvoll, jetzt noch eine neue Regelung zu erlassen, die womöglich mit dem Auslaufen der bundesweiten Infektionsschutzmaßnahmen am 20. März schon wieder geändert werden müsse.

Einig war sich der Ministerrat darüber, dass die Teststrategie an Schulen und Kitas auch nach dem 20. März bis mindestens zu den Osterferien fortgeführt werden soll. Das Kabinett appellierte deshalb an den Bund, rechtzeitig eine entsprechende "Schutzklausel" zu erlassen, die Bayern eine Fortsetzung der Tests erlauben würde. Piazolo erklärte, man wolle aber in jedem Fall das Testangebot bestehen lassen. Ohne bundesrechtliche Grundlage entfalle aber die Möglichkeit, die Tests verpflichtend anzuordnen. Dies würde ein Absenken des Schutzniveaus an Schulen und Kitas bedeuten.

 
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