Ansich ist die Grundrente nach den Plänen von Hubertus Heil ja eine gute Sache. Er fordert schließlich nicht, dass Rentner künftig in Geld schwimmen sollen. Er möchte Gleichberechtigung. Er möchte, dass alle Menschen, die 35 Jahre gearbeitet haben, ihren Ruhestand möglichst sorgenfrei genießen können.
Und genau bei der Gleichberechtigung liegt das Problem, das auch die Union sieht. Heil möchte die Grundrente ohne Bedürftigkeitsprüfung. Damit wird sie wieder ungerecht.
Heil macht keinen Unterschied zwischen denen, die im Alter tatsächlich am Rande der Bedürftigkeit leben, und denen, die vielleicht eine geringe Rente bekommen, aber zum Beispiel mit einem vermögenden Partner zusammenleben oder selbst Vermögen besitzen. Für sie wäre das zusätzliche Geld quasi die Kirsche auf der Sahne.
Deswegen ist Markus Söders Vorschlag einer "Gerechtigkeitsprüfung" der fairere Weg. Dabei würden zwar die Vermögensverhältnisse der Rentner überprüft, jedoch bestimmte Aspekte, wie beispielsweise selbst genutztes Eigentum, nicht berücksichtigt.
Damit käme nicht nur das Geld bei den Menschen an, die es wirklich nötig haben. Sondern es würde auch, falls die Grundrente künftig über Steuern finanziert werden soll, die Steuerkasse entlastet.













Der Artikel lässt den Leser ratlos und mit einigen offenen Fragen zurück. Wird die Grundrente aus Steuermitteln bezahlt, ist eine „Bedürftigkeitsprüfung“ üblich, ähnlich wie im Bereich anderer Sozialleistungen (z. B. Harz IV). Frau Hinterberger erwähnt nicht, dass Ministerpräsident Söder, CDU und CSU eine Steuerfinanzierung ablehnen und eine Finanzierung durch die Rentenkasse fordern. Im Rentenrecht ist eine „Bedürftigkeitsprüfung“ jedoch nicht vorgesehen. Auch bei der Mütterrente, die noch wesentlich teurer für die Beitragszahler war, wurde keine Bedürftigkeitsprüfung vorgesehen. Weil sie von der CSU vorgeschlagen wurde?
Sollten Altersrenten generell an eine „Bedürftigkeitsprüfung“ gebunden sein? Sollte die „Mövenpick-Steuer" und andere lukrative Steuervergünstigungen an eine „Bedürftigkeitsprüfung“ geknüpft werden? Sollten die Fördergelder und Ausgleichszahlungen für Landwirte und Agrarkonzerne unter dem Vorbehalt von „Bedürftigkeitsprüfungen“ stehen? Sollten die Strompreisvergünstigungen großer Konzerne an „Bedürftigkeitsprüfungen“ geknüpft werden? Nach den Plänen von CDU/CSU/FDP sollen jetzt Steuergeschenke an Superreiche wesentlich unbürokratischer gewährt werden. Nach deren Willen soll der Solidaritätszuschlag nicht nur für 90 % der Bevölkerung (wie bereits beschlossen), sondern vollständig abgeschafft werden. Steuergeschenke für Millionäre und Milliardäre, ganz ohne Bedürftigkeitsprüfung! Viele dieser Leistungen sind lediglich die „Kirsche auf der Sahne“, wie im Artikel formuliert. Wird eine Leistung „ungerecht“, weil sie an Bezieher kleiner Renten geht, während ungleich höhere Leistung an Unternehmen und Bezieher von Spitzeneinkommen wie selbstverständlich als „gerecht“ wahrgenommen werden?
PS: Vielen Empfängerinnen der auf 800,00 € aufgestockten Rente wird auch das nicht für Miete und Leben reichen, geschweigen denn um den „Ruhestand möglichst sorgenfrei genießen können“.
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