Die Staatsregierung hat den ersten Teil des bayerischen Härtefallfonds zur Abfederung der hohen Energiepreise auf den Weg gebracht. Profitieren sollen davon Unternehmen, Handwerker und Selbstständige, die durch das Raster der vom Bund beschlossenen Gas- und Strompreisbremse fallen. In einem zweiten Schritt sollen kommende Woche die Regularien zur Unterstützung von Privatpersonen, Vereinen und Krankenhäusern sowie Pflege- und Betreuungseinrichtungen folgen, kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) an. Insgesamt stehen für den Fonds 1,5 Milliarden Euro zur Verfügung. "Jeder kann sich darauf verlassen, dass zum Jahreswechsel entweder die Maßnahmen des Bundes oder die des Landes greifen", sagte Söder am Dienstag.
Mit dem ersten Schritt im Härtefallfonds werde jeder Betrieb mit bis zu 249 Beschäftigten gerettet, der wegen der hohen Energiepreise in Existenznot gerate, weil die Bundesmaßnahmen in seinem Fall nicht griffen, erläuterte Söder. So decke der bayerische Fonds auch Firmen ab, die mit Öl, Flüssiggas oder Holzpellets heizten - für diese schon rückwirkend ab Oktober 2022. Eine besondere Härte liege dann vor, wenn der prognostizierte Vorsteuergewinn für 2023 durch die Steigerung bei den Energiekosten bis zu einer Höhe von 2000 Euro aufgezehrt würde. Zudem müsse mindestens eine Verdoppelung der Energiekosten im Vergleich zum Durchschnittspreis von 2021 vorliegen. Der Zuschuss aus dem bayerischen Härtefonds ist auf maximal 2 Millionen Euro gedeckelt, bei landwirtschaftlichen Betrieben auf 250 000 Euro. Die Bagatellgrenze, unterhalb der nicht gefördert wird, liegt bei 6000 Euro.
Söder ging davon aus, dass nur eine vergleichsweise kleine Zahl an Betrieben und Privatpersonen auf die bayerischen Hilfen angewiesen seien. Bei den Firmen werde wohl der Großteil über die Bundeshilfen abgedeckt, bei Privatpersonen über die Sozialhilfe. Nach Angaben von Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) können die Anträge zum bayerischen Härtefallfonds im Verlauf des Januar 2023 gestellt werden, die Auszahlung werde "ein paar Wochen später" erfolgen. Geplant sei eine Antragstellung, wie sie sich bei den Corona-Hilfen bewährt habe. Die Entscheidung über die Gewährung der Hilfen werde eine speziell dafür einberufene Härtefallkommission treffen.













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