Bayerns Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU) hält die Pläne der Bundesregierung zur Legalisierung von Cannabis wegen Verstößen gegen das Völker- und das Europarecht für nicht umsetzbar. Er stützt sich dabei auf ein von ihm in Auftrag gegebenes Rechtsgutachten des Erlanger Jura-Professors Bernhard Wegener. Dieser bezieht sich dabei auf von Deutschland mitgetragene UN-Abkommen, die Anbau, Handel und Konsum von Cannabis verbieten und die Unterzeichnerstaaten verpflichten, den Umgang mit der Droge unter Strafe zu stellen. Zudem verwies Wegener auf einschlägige EU-Abkommen. Auch bisherige Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts stünden gegen die nun geplante Legalisierung, erklärte er.
Holetschek zeigt sich "kompromisslos"
Holetschek bezeichnete die Legalisierungspläne als "Irrweg", der dem Jugend- und dem Gesundheitsschutz nicht gerecht werde. Cannabis werde als Genussmittel "verharmlost". Es sei auch ein Widerspruch, wenn einerseits Werbung für ungesunde Nahrungsmittel verboten, andererseits aber das Kiffen erlaubt werden solle. Er stehe für eine Entkriminalisierung von Cannabis nicht zur Verfügung. "Ich bin da kompromisslos in diesem Punkt", betonte Holetschek. Sollte die Bundesregierung ihre Pläne dennoch durchziehen, werde die Staatsregierung Klagemöglichkeiten prüfen. Außerdem kündigte Holetschek an, in Bayern keine Verkaufslizenzen zu erteilen, sollten die Länder dafür zuständig werden.
Rechtliche Hürden laut Wegener
Knackpunkt der Ampel-Pläne ist laut Wegener die geplante Schaffung eines staatlich kontrollierten Angebotsmarktes für den Verkauf von Cannabis. Dies wäre "europaweit einmalig". Andere Staaten wie die Niederlande oder Portugal, die liberalere Drogengesetze hätten, seien vor diesem Schritt zurückgeschreckt. Um dies dennoch zu ermöglichen, müsste Deutschland die internationalen Abkommen zur Drogenprävention einseitig aufkündigen, erläuterte Wegener. Ob dies EU-intern möglich, wäre, sei fraglich. Auch bei der Legalisierung des Konsums sah Wegener hohe rechtliche Hürden.
Entstehung eines "grauen Marktes"
Die Bundesregierung begründet ihr Vorhaben vor allem damit, dass die bisherige Verbotspolitik den Anstieg des Cannabis-Konsums nicht verhindert habe. Zudem könne ein staatlich überwachter Verkauf dafür sorgen, dass weniger verunreinigtes Cannabis in Verkehr gebracht werde, das erhebliche gesundheitliche Risiken haben könne. Holetschek bezweifelte das. Erfahrungen aus den USA und Kanada zeigten, dass sich der Schwarzmarkt nicht komplett austrocknen lasse. Zudem sei die Umsetzung komplex und stelle Polizei und Justiz vor neue Herausforderungen, wenn Volljährige legal erworbenes Cannabis auf einem "grauen Markt" an Minderjährige weitergeben würden.











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