07.08.2020 - 17:43 Uhr

Ein Jahr E-Scooter – Oberpfälzer Polizei zieht positive Unfall-Bilanz

Seit einem Jahr erobern E-Scooter die Straßen deutscher Innenstädte. Der elektrische Hype brachte Probleme und neue Verkehrsregeln mit sich. Dennoch geschehen in der Oberpfalz wenig Unfälle.

Die Elektro-Scooter sind seit einem Jahr auf deutschen Straßen unterwegs. Bild: Axel Heimken/dpa
Die Elektro-Scooter sind seit einem Jahr auf deutschen Straßen unterwegs.

Vor etwas mehr als einem Jahr fiel auch in Deutschland der Startschuss für eine neue Art der Fortbewegung – der E-Scooter hielt Einzug. Auf eine positive Unfallstatistik kann die Oberpfälzer Polizei blicken.

„Betrachtet man die Unfälle in der Oberpfalz, liegen diese im einstelligen Bereich“, erklärt Oberkommissarin Franziska Meinl vom Polizeipräsidium Oberpfalz. Bayernweit geschehen vom 15. Juni 2019 bis zum 30 April 2020 insgesamt 227 Verkehrsunfälle an denen E-Scooter beteiligt waren. Wie das bayerische Innenministerium mitteilt, wurden dabei 187 Menschen verletzt. Zu tödlichen Unfällen kam es bisher in Bayern nicht.

Helm zur eigenen Sicherheit

Damit es erst gar nicht zu einem Unfall kommt, hat Meinl ein paar Tipps: Zwar ist ein Helm nicht gesetzlich vorgeschrieben, das Tragen wird zum eigenen Schutz aber dringend empfohlen. Wo immer es möglich ist, sollten Radwege benutzt werden. Um Fußgänger zu schützen, ist das Befahren von Gehwegen verboten. Um andere Verkehrsteilnehmer nicht zu gefährden, rät Meinl, immer hintereinander und nicht nebeneinander zu fahren. „Eine weitere Person auf dem Elektro-Tretroller mitzunehmen, ist untersagt.“ Das Befestigen von Anhängern und freihändiges Fahren ist ebenfalls verboten.

Einen Führerschein brauchen die Fahrerinnen und Fahrer von E-Scootern nicht, sie müssen aber mindestens 14 Jahre alt sein. In punkto Alkohol gilt die allgemein übliche 0,5-Promille-Grenze. Unter-21-Jährige und Führerschein-Neulinge dürfen sich keinerlei Alkoholkonsum erlauben, wenn sie E-Scooter fahren wollen.

Anforderungen, Vorschriften und Verkehrsregeln für E-Scooter finden Sie hier

Wie viele E-Scooter tatsächlich auf deutschen, beziehungsweise bayerischen Straßen unterwegs sind, kann nicht beantwortet werden. Weder der Gesamtverband der Deutschen Versicherer (GDV) noch das Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg führen über angemeldete Elektrokleinstfahrzeuge Statistik. Deshalb können beide Institutionen auch keine Auskunft zu Haftpflichtschäden beziehungsweise Teilkaskoschäden, zum Beispiel durch Diebstahl, geben.

„E-Scooter spielen im Unfallgeschehen noch eine vergleichsweise geringe Rolle“, schreibt das Statistische Bundesamt auf Nachfrage. Die Behörde sammelt Daten zu Unfällen mit Elektrokleinstfahrzeugen erst seit Beginn des Jahres. Von Januar bis April geschahen 251 Unfälle mit Personenschäden – einer davon endete in Berlin tödlich. Zum Vergleich: Mit Fahrrädern gab es im selben Zeitraum 12 727 Verkehrsunfälle, bei welchen 52 Menschen verstarben.

Freiwillige Selbstverpflichtung

Leicht hatte es das Elektrokleinstfahrzeug zu Beginn nicht, mussten doch die Verkehrsregeln und der versicherungstechnische Aspekt geklärt werden. Das böse Erwachen kam schnell: In allen Ecken großer Städte wurden E-Scooter abgestellt – willkürlich und ohne System. Damit sorgten die Verleih-Firmen für Ärger. Nicht nur für sehbehinderte Fußgänger wurden die Fahrzeuge zum Hindernis.

Um für geordnete Abläufe, mehr Akzeptanz und Sicherheit zu sorgen, erarbeitete die Stadt München eine Selbstverpflichtung für E-Scooter-Vermieter. Die Firmen verpflichten sich, die Tretroller nur an den zulässigen Abstellorten anzubieten – Flottengröße, Geschäftsgebiete wurden festgelegt. Auch zum Thema Kundenservice, Wartung und Information zur Nutzung gibt es feste Vorgaben. Zwölf Unternehmen haben bereits Interesse an der freiwilligen Selbstverpflichtung gezeigt. In Weiden und Amberg gibt es bisher keinen E-Scooter-Verleih. E-Tretroller in diesen Städten gehören Privatleuten.

Info:

So kommt der E-Tretroller auf die Straße

E-Scooter zählen zu den Elektrokleinstfahrzeugen und sind versicherungspflichtig. Um am Straßenverkehr teilzunehmen zu können müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Der E-Scooter benötigt eine Allgemeine oder eine Einzelbetriebserlaubnis (ABE).
  • Versicherungspflicht: Für jeden E-Scooter muss eine eigene Kfz-Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Auf dem Scooter wird das Versicherungskennzeichen hinten aufgeklebt. Ohne Kennzeichen dürfen die E-Tretroller nicht auf öffentlichen Straßen gefahren werden.
  • Fahrten im Ausland: Laut dem Gesamtverband der Deutschen Versicherer gilt der Versicherungsschutz in allen Staaten der Europäischen Union. Ob der E-Scooter im Urlaubsland erlaubt ist und ob der Versicherungsschutz in nicht EU-Staaten gilt, sollte vorab geklärt werden. Ein D-Aufkleber ist ebenfalls sinnvoll.
  • Vorgeschriebene Ausstattung: Klingel, Blinker, Lenkstange, weißes Licht nach vorne, rotes Licht nach hinten, zwei voneinander unabhängige Bremsen, Fabrikschild mit Eintragungen, Seitliche Kenntlichmachung mit gelben Rückstrahlern oder reflektierenden weißen Streifen, Versicherungskennzeichen
  • Höchstgeschwindigkeit: 20 Kilometer pro Stunde. n.
  • Ein Helm ist nicht vorgeschrieben, aber ratsam.
  • Mindestalter: 14 Jahre.
  • Die Elektromotor-Leistung darf maximal 500 Watt betragen. Bei selbstbalancierenden Elektrokleinstfahrzeugen, zum Beispiel Segways, beträgt die maximale Leistung 1400 Watt.
  • Abmessungen: Länge 200 cm, Höhe 140 cm, Breite 70 cm. Gewicht: maximal 55 Kilogram ohne Fahrer.
  • E-Scooter sind nicht mit E-Rollern zu verwechseln: E-Scooter sind im Grunde Tretroller mit elektrischem Motor. Unter einem Elektroroller versteht man die elektrische Variante des herkömmlichen Motorrollers. Hierfür wird eine Fahrerlaubnis benötigt.
 
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