Abdul Hanan hat seine Söhne verloren. Nesarullah (8) und Abdul Bayan (12) waren zwei der Opfer des Luftangriffs am 4. September 2009 bei Kundus, bei dem je nach Quelle bis zu 100 Menschen ums Leben kamen. Was der afghanische Familienvater vor mehreren Gerichten im Namen seines Dorfes zu erstreiten versucht hat, ist Gerechtigkeit für die zivilen Opfer des Angriffs. Ein menschlich nur allzu verständliches, aber von Anfang an aussichtsloses Unterfangen. Denn Gerichte entscheiden nicht in moralischen Kategorien, sondern in juristischen - etwa in denen des Völkerstrafgesetzbuches.
Der deutsche Oberst Georg Klein, mittlerweile Brigadegeneral, hatte damals den Befehl zum Angriff auf die zwei von Taliban-Kämpfern entführten Tanklaster befohlen. Die Generalbundesanwaltschaft attestierte Klein im Jahr 2010, sich richtig verhalten zu haben. Juristisch gesehen.
Der deutsche Befehlshaber war zwar derjenige, der keine andere Wahl sah, als den Abzug zu drücken. Aber es waren die Taliban-Kämpfer, die unschuldige Menschen in die Schusslinie zerrten. Sie müssen gewusst haben, dass sie und die gekaperten Trucks ein militärisches Ziel waren, trotzdem holten sie die Dorfbewohner zur Hilfe, als sie mit den Fahrzeugen feststeckten. Und: Zivile Opfer sind Teil der Strategie dieser Terroristen.
Auch das Benennen der Schuldigen bringt Abdul Hanan seine Kinder nicht wieder. Es bleibt ihm nicht mehr als die Gewissheit, dass sie zu den Unschuldigen dieses Krieges gehörten.
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