Die Haftungsfrage bei möglichen Impfschäden nach einer Impfung mit Astrazeneca löst Unsicherheit sowohl bei den Hausärzten als auch bei den Patienten aus. Die Hausärzte haften aber nicht, da die Patienten über die Risiken aufgeklärt werden, wie Dr. Stefan Semmler, Bezirksvorsitzender Oberpfalz im Bayerischen Hausärzteverband erläutert. Das Aufklärungsgespräch zwischen Hausarzt und Patienten sei ausschlaggebend. Semmler sagt: "Es gibt immer eine Nutzen-Risiko-Abwägung. Der Hausarzt kann seine Patienten am besten einschätzen. Er muss seine Patienten über mögliche Nebenwirkungen informieren und aufklären." Der Patient unterschreibt dann eine Einwilligung und geht das Risiko bewusst selbst ein.
Stefan Semmler verimpft Astrazeneca guten Gewissens bevorzugt an Patienten über 60 Jahren. Er hat aber auch schon jüngere Patienten damit geimpft: "Der Impfstoff ist wirksam. Durch die ersten Erfahrungen weiß man, wer damit geimpft werden kann." Der Hausärztesprecher mahnt zur Geduld: "In vier Wochen wissen wir vielleicht schon wieder mehr über den Impfstoff. Wir müssen vor allem Studien abwarten."
Wichtig ist, dass jeder Hausarzt für sich selbst entscheiden darf, ob er den Impfstoff verimpft. "Man muss nach seinem Gewissen arbeiten", sagt Semmler. "Man kann keinem Arzt einen Vorwurf machen, wenn sie nicht mit Astrazeneca impfen wollen." Was bisher fehlt, ist der Impfstoff selbst. Der ist in den Hausarztpraxen knapp.
Die Stiko empfiehlt das Impfen mit Astrazeneca nur noch für Menschen über 60 Jahren wegen der Gefahr von Thrombosen. In Bayern kann sich nun aber jeder ab 18 Jahren nach einer ausführlichen Beratung beim Hausarzt mit dem Impfstoff impfen lassen.
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