Von der seit Anfang Oktober bestehenden Möglichkeit zur Rückkehr an die Schulen haben bayernweit bislang offenbar nur wenige schwangere Lehrerinnen Gebrauch gemacht. Nach Angaben des Kultusministeriums sank seither die Quote der aufgrund einer Schwangerschaft abwesenden Lehrkräfte von 1,3 auf 1,14 Prozent. Das Ministerium wertet diese Entwicklung als positiv. Es zeige sich, "dass mehr und mehr Schwangere in Präsenz eingesetzt werden". Wie viele schwangere Lehrerinnen tatsächlich im Regelunterricht eingesetzt sind, wird statistisch allerdings nicht erfasst.
Seit Beginn der Corona-Pandemie galt für schwangere Lehrerinnen wegen der ungeklärten Gefahren einer Infektion für das ungeborene Kind ein Betretungsverbot für die Schulen. Die Frauen mussten zu Hause bleiben und von dort aus den Unterricht für sie ersetzende "Teamlehrkräfte" vorbereiten und Korrekturen übernehmen. Zudem wurden sie für Verwaltungstätigkeiten oder die individuelle Förderung von Schülern per Video-Konferenz eingesetzt. Kurz nach Schuljahresbeginn hob das Kultusministerium das generelle Betretungsverbot auf, verfügte für die Rückkehr der schwangeren Lehrerinnen aber umfangreiche Vorsichtsmaßnahmen. Die Entscheidung über eine Rückkehr müssen seither die Schulleiter in Absprache mit der betroffenen Lehrerin unter Einbeziehung eines ärztlichen Rats treffen.
Regeln für Rückkehr zu komplex
Die bayerischen Lehrerverbände sehen in der Rückkehraktion keinen großen Erfolg. Sie schließen aus den Daten des Kultusministeriums, dass bayernweit über alle Schularten maximal 150 der insgesamt rund 2800 schwangeren Lehrerinnen an die Schulen zurückgekehrt sind. "Ich habe nichts von einem Run auf die Schulen gehört", bilanziert der Vorsitzende des Realschullehrerverbandes Jürgen Böhm. Solange die Regeln für die Rückkehr so komplex wie derzeit seien, werde sich nach seiner Einschätzung daran auch nichts ändern.
Schwangeren Lehrerinnen die Rückkehr an die Schulen ermöglichen zu wollen, war nach Ansicht des Vorsitzenden des Philologenverbandes, Michael Schwägerl, "sicher gut gemeint". Am Ende habe sich das Vorgehen jedoch als zu bürokratisch erwiesen. Die Vorgaben, zum Beispiel kleine Lerngruppen, gut zu lüftende und ausreichend große Klassenzimmer, fest eingeplante Masken-Tragepausen und ein erneutes Beschäftigungsverbot bei einem bestätigten Corona-Fall in einer unterrichteten Klasse, seien wegen des Gesundheitsschutzes verständlich, für die praktischen Umsetzung aber oft zu strikt.
Neue Regelung kam zu spät
Beim Bayerischen Lehrer- uns Lehrerinnenverband (BLLV) hat man mehrere Erklärungen für die geringe Zahl an Rückkehrerinnen. Neben den ministeriellen Vorgaben nennt BLLV-Vizepräsident Gerd Nitschke die späte Aufhebung des Betretungsverbots erst nach Schuljahresbeginn. Dadurch sei es nicht mehr möglich gewesen, wieder einsatzbereite Schwangere bei der Klassenbildung zu berücksichtigen. Die Klassleiterstellen seien da bereits alle vergeben gewesen. Zudem hätten es viele Schulleiter gescheut, die Teamlehrkäfte aus den Klassen zu nehmen, da die Schwangeren absehbar wenige Monate später ohnehin in den Mutterschutz gingen. "Uns war klar, dass das Ende des Betretungsverbots unter diesen Umständen nicht die große Rückkehrwelle auslöst", erklärt er.













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