München
03.03.2021 - 12:41 Uhr

Mann mit Wolfsmaske soll Opfer gezielt ausgesucht haben

Ein Mann mit einer Wolfsmaske soll in München ein Mädchen vergewaltigt haben. Nach dem Vorfall im Sommer 2019 beginnt vor dem Landgericht München I der Prozess gegen den mutmaßlichen Täter.

Ein Mann mit einer Wolfsmaske soll 2019 in München ein Mädchen vergewaltigt haben. Symbolbild: Daniel Reinhardt/dpa
Ein Mann mit einer Wolfsmaske soll 2019 in München ein Mädchen vergewaltigt haben.

Der Mann, der mit einer Wolfsmaske getarnt ein Mädchen in München vergewaltigt haben soll, hat sich sein Opfer nach Angaben der Staatsanwaltschaft möglicherweise gezielt ausgesucht. Wie es in der zu Prozessbeginn am Dienstag vor dem Landgericht München I verlesenen Anklage heißt, soll er das damals elf Jahre alte Kind schon vor der Tat im Juni 2019 in der S-Bahn beobachtet und fotografiert haben. Die Staatsanwaltschaft geht davon aus, dass er an jenem Tag mit dem Vorsatz losfuhr, das Mädchen zu missbrauchen und dass er zu diesem Zweck auch die Wolfsmaske dabei hatte.

45-Jähriger bestreitet eine vorsätzliche Tat

Der Anwalt des heute 45-jährigen Mannes räumte ein, dass sein Mandant das Mädchen im Vorfeld beobachtet und fotografiert hatte, bestritt aber den Vorsatz zur Tat. Der Entschluss, das Kind zu vergewaltigen, sei spontan gefallen. „Es gab so ein gewisses Hin- und Her: Soll ich? Soll ich nicht?“ Ansonsten räumte der Angeklagte die Vorwürfe über seinen Anwalt weitgehend ein. „Mit einer Entschuldigung lässt sich das Geschehene nicht wieder gutmachen. Er möchte aber, soweit das möglich ist, aufrichtig um Verzeihung bitten.“ Der Mann soll das Kind im Münchner Stadtteil Obergiesing in ein Gebüsch gezerrt und dort schwer sexuell missbraucht haben. Laut Anklage drohte er damit, das Mädchen und ihre Eltern zu töten, sollte es die Polizei rufen.

Mann ist bereits vorbestraft

Der Mann befand sich in einer Lockerungsstufe des Maßregelvollzugs, weil er wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern mehrfach vorbestraft ist. Er durfte unbegleitet von seiner betreuten Wohngemeinschaft zu seiner Arbeitsstelle fahren. Auf diesem Weg, so räumte er gleich nach der Tat ein, fiel er über das Kind her. „Die Ursache, wie es dazu kommen konnte, muss kritisch hinterfragt werden“, sagte sein Anwalt Adam Ahmed. „Welche Kontrollmaßnahmen gab es? Welche Fachgespräche gab es?“

 
Kommentare

Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.

Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.

Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Zum Fortsetzen bitte

Sie sind bereits eingeloggt.

Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.