Das Urteil zum Tod der 19-jährigen Maria Köhler vor fast 42 Jahren ist nicht rechtskräftig. Die Verteidigung habe Revision eingelegt, sagte eine Sprecherin des Landgerichts Aschaffenburg. Damit muss sich nun voraussichtlich der Bundesgerichtshof mit dem Fall befassen.
Das Gericht hatte den Angeklagten vergangene Woche Montag (29.6.) wegen Mordes zu einer lebenslangen Haftstrafe verurteilt. Der 67-Jährige hat in dem Verfahren gestanden, die angehende Krankenschwester am 30. Juli 1984 in ihrem Zimmer nach einem Streit getötet zu haben.
Die Verteidigung hatte auf Totschlag plädiert - der Angeklagte sei wegen Verjährung allerdings freizusprechen, hatte seine Anwältin gefordert.
Der staatenlose Verdächtige war nach der Tat von Aschaffenburg über Frankfurt/Main in die Türkei geflohen und blieb jahrzehntelang auf der Flucht. Er konnte erst im vergangenen Jahr gefasst werden.
© dpa-infocom, dpa:260706-930-341915/1













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