Das bayerische Gesundheitsministerium hat einen Bußgeldkatalog für Verstöße gegen die Konsumbeschränkungen im Bundesgesetz zur Freigabe von Cannabis erlassen. Demnach muss zwischen 500 und 1000 Euro zahlen, wer mehr als die zugelassenen 25 Gramm der Substanz mit sich führt. 1000 Euro soll es kosten, wenn im Beisein von Minderjährigen gekifft wird, 500 Euro beim Konsum innerhalb der 100-Meter-Sperrzone um Kindertagesstätten und Schulen. "Das ist eine klare Ansage, dass Verstöße gegen das Gesetz keine Lappalie sind", erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrats. Man wolle mit den Bußgeldern eine "abschreckende Wirkung" erzielen.
Noch höhere Strafen müssen die künftigen Cannabis-Anbauvereinigungen bei Gesetzesverstößen zahlen. Für das unerlaubte Werben sowie die unzureichend gesicherte Lagerung von Cannabis sind Bußgelder im drei- bis vierstelligen Bereich vorgesehen. Für nicht genehmigten Versand von Cannabis und Cannabispflanzen können Bußgelder von bis zu 30 000 Euro verhängt werden. Zuständig für die Überwachung und die Einhaltung der Vorgaben wird die zentrale Cannabis-Kontrolleinheit am Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit, die sich aktuell im Aufbau befindet. Insgesamt umfasst die Verordnung des Gesundheitsministeriums 41 bußgeldbewehrte Ordnungswidrigkeiten.
Um den Konsum in Bayern insgesamt unattraktiver zu machen, arbeiten nach Angaben Herrmanns das Innen- und das Finanzministerium an weiteren Regelungen. Ein Punkt dabei sei eine Verordnungsermächtigung für Kommunen, in ihrem Zuständigkeitsbereich "cannabisfreie Zonen" einzurichten. Dazu soll eine neuer Passus ins bayerische Landesstraf- und Verordnungsgesetz aufgenommen werden, dass sich an den Vorgaben zur Ausweisung von Alkoholsperrzonen orientieren soll. Auf diesem Wege wären auch Lösungen für ein Konsumverbot auf Volksfesten und dem Münchner Oktoberfest möglich, erklärte Herrmann.
Auch Biergärten und die Außenbereiche von Gaststätten sollen zu Tabu-Zonen für Cannabis werden. In Gaststätten ist der Konsum von Cannabis nach Angaben Herrmanns über das bereits geltende Rauchverbot untersagt. Trotzdem soll das entsprechende Gesetz womöglich präzisiert und auch auf den Konsum von E-Zigaretten ausgeweitet werden. Die staatliche Schlösser- und Seenverwaltung arbeitet zudem an einer Änderung ihrer Parkanlagenverordnung. So soll der Cannabis-Konsum in ihren Parkanlagen wie dem Englischen Garten in München oder dem Hofgarten in Bayreuth verboten werden können.













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