München
11.05.2023 - 17:03 Uhr

Änderungen im bayerischen Kommunalwahrecht geplant

Bürgermeister und Landräte sollen künftig länger im Amt bleiben können, Gemeinderatssitzungen live übertragen werden. Das sieht ein Gesetzentwurf der Staatsregierung vor. Plädiert wird auch für die Absenkung des Wahlalters auf 16.

Künftig sollen Bürgermeister und Landräte auch über 67 gewählt werden - möglichst von Wählern ab 16. Symbolbild: Bernd Weißbrod
Künftig sollen Bürgermeister und Landräte auch über 67 gewählt werden - möglichst von Wählern ab 16.

Die Staatsregierung hat ihren Entwurf mit mehreren Änderungen im bayerischen Kommunalwahlrecht in den Landtag eingebracht. Er sieht unter anderem die Aufhebung der Altersgrenze von 67 Jahren für hauptamtliche Bürgermeister und Landräte vor. Über die Besetzung der Ämter solle künftig allein der Wählerwille entscheiden, nicht ein gesetzliches Höchstalter am Tag des Amtsantritts, erklärte Innenstaatssekretär Sandro Kirchner (CSU). Die Neuregelungen sollen zur Kommunalwahl 2026 wirksam werden.

Weitere Änderungen des Kommunalrechts betreffen die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern in Gemeinden mit mehr als 2500 Einwohnern und die Wahllisten in kleinen Kommunen. Um Familie und kommunales Ehrenamt als Gemeinde- oder Kreisrat besser vereinbaren zu können, dürfen Betreuungskosten für Kinder oder pflegebedürftige Angehörige wegen der Teilnahme an einer Gremiensitzung künftig erstattet werden. Gesetzlich geregelt wird die Übertragung kommunaler Gremiensitzungen und Bürgerversammlungen im Internet. Bei Bürgerentscheiden wird auch die Briefwahl zulässig. Für die ehrenamtlich tätigen sieben Bezirkstagspräsidenten in Bayern wird der "Ehrensold" um durchschnittlich zehn Prozent erhöht.

Johannes Becher (Grüne) begrüßte die Änderungen im Grundsatz. Er sah darin einen wichtigen Beitrag zur Erhöhung der Attraktivität kommunaler Mandate. Dennoch kündigte Becher mehrere Änderungsanträge an. So wünsche man sich, die Grenze zur Hauptamtlichkeit bei Bürgermeistern bereits bei 2000 Einwohnern zu ziehen, eine Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre, eine insgesamt bessere Jugendbeteiligung und den Klimaschutz als vom Staat finanzierte Pflichtaufgabe der Kommunen. Zudem wollen die Grünen eine befristete Vertretungsregel für kommunale Mandatsträger nach der Geburt eines Kindes, für vorübergehende Betreuungsaufgaben oder für Auslandssemester.

Zustimmung signalisierten auch SPD und FDP. Klaus Adelt (SPD) drängte aber auf eine Verschiebung des Kommunalwahltermins von Anfang März weiter in das Frühjahr hinein, um den Kandidaten einen Winterwahlkampf zu ersparen. Außerdem trat er dafür ein, das Bezirkstagspräsidentenamt vom Ehren- ins Hauptamt zu überführen. Das forderte auch Oskar Atzinger (AfD). Er regte zudem an, eine altersunabhängige Amtszeitbegrenzung für Bürgermeister und Landräte einzuführen.

Während Manfred Ländner (CSU) die Vorlage in der vorliegenden Form begrüßte, zeigte sich Robert Riedl vom Koalitionspartner Freie Wähler in manchen Punkten unzufrieden. Er plädierte unter anderem für die Hauptamtlichkeit von Bürgermeistern unabhängig von der Gemeindegröße sowie für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre. "Dass wir das in der Koalition nicht durchboxen konnten, schmerzt mich sehr", sagte er. Das Beharren auf der bisherigen Altersgrenze von 18 Jahren sei eine "Watschn für die junge Generation".

 
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