Zur vorübergehenden Lösung der Finanzprobleme an den bayerischen Krankenhäusern schlägt die AfD in einem Gesetzentwurf die Vergabe von Krediten des Freistaats an die Träger der Kliniken vor. Damit sollen diese laufende Betriebskosten decken können, bis die von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach (SPD) angekündigte Krankenhausreform greift. Nur so könnten auch kleine Krankenhäuser auf dem Land gerettet werden, erklärte der AfD-Abgeordnete Andreas Winhart im Landtag. Sollten die Kliniken nicht in der Lage sein, die Darlehen später zurückzuzahlen, sieht der AfD-Gesetzentwurf vor, dass dem Freistaat dem Kreditwert entsprechende Anteile an den Kliniken zufallen, er also deren Miteigentümer wird.
Die übrigen Fraktionen lehnten den Vorschlag als systemwidrig und nicht praktikabel ab. Finanzstaatssekretär Martin Schöffel (CSU) betonte, der Freistaat sei - anders als für Zuschüsse zu Investitionen - nicht für die Abdeckung der Betriebskostendefizite in den Kliniken zuständig. Dies liege eindeutig in der Verantwortung des Bundes. Von dort müsse nun schnelle Hilfe kommen. Der Vorschlag der AfD sei "unbrauchbar", er führe im Endeffekt nicht zu einer wirksamen Krankenhausfinanzierung, sondern zu einer Enteignung der Träger.
Der CSU-Abgeordnete Patrick Grossmann bezeichnete den AfD-Vorschlag als "Griff in die Zauberkiste der Populisten", Andreas Krahl (Grüne) nannte das Darlehensmodell wegen der komplexen Vorschriften für eine Kreditvergabe ein "Bürokratiemonster", das mehr Probleme schaffe als löse. Für die Freien Wähler erklärte Felix von Zobel, seine Fraktion könne einer "schleichenden Betriebsübernahme" an den Krankenhäusern durch den Freistaat nicht zustimmen. Harry Scheuenstuhl (SPD) sah allerdings auch den Freistaat in der Pflicht. So sei der 2018 von Ministerpräsident Markus Söder (CSU) versprochene Rettungsschirm für kleine Krankenhäuser noch immer nicht aufgespannt.













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