Bayerische Staatsregierung gibt Wolf und Otter zum Abschuss frei

München
25.04.2023 - 17:51 Uhr
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In Bayern ist ab kommender Woche die Jagd auf Wölfe und Fischotter erlaubt. Der Ministerrat hat dazu eine – rechtlich umstrittene – Verordnung erlassen. Ein weiterer Beschluss: Mehr Geld für Grund- und Mittelschullehrer.

Wölfe sollen künftig schneller geschossen werden können

Der bayerische Ministerrat hat auf seiner Sitzung am Dienstag die angekündigte Verordnung zur erleichterten Entnahme von Wölfen und Fischottern beschlossen. Der Fischotter wird demnach naturschutzrechtlich mit dem Biber und dem Kormoran gleichgestellt. So dürfen Kormorane zu bestimmten Zeiten auf Antrag bei den unteren Naturschutzbehörden geschossen werden, wenn sie in der Teichwirtschaft oder der heimischen Tierwelt große Schäden anrichten. Ausgenommen davon sind unter anderem Naturschutzgebiete.

Beim Wolf wird die erleichterte Entnahme laut Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach dem Vorbild Tirols geregelt. Demnach reicht der Riss eines Nutztieres in einer Region für die Genehmigung des Abschusses aus. Anders als bisher muss der übergriffige Wolf nicht vorher identifiziert werden, es können auch andere in der Region streifende Tiere entnommen werden. Für die Genehmigung sind die Naturschutzbehörden der Landratsämter zuständig. Ob die Verordnung mit Bundes- und Europarecht vereinbar ist, muss erst in einem konkreten Fall vor Gericht geklärt werden.

Zudem hat der Ministerrat einen Gesetzentwurf zur Ausweitung der Besoldungsstufe A13 als Grundgehalt für alle Lehrkräfte an Grund- und Mittelschulen beschlossen. Ab dem 1. Januar 2024 soll die Aufstufung in fünf Schritten umgesetzt werden und bis 2028 abgeschlossen sein. Ministerpräsident Markus Söder (CSU) sprach von einem "guten Signal für die Lehrergewinnung". Nach Angaben von Kultusminister Michael Piazolo (Freie Wähler) erhalten Lehrkräfte in den Besoldungsgruppen A12 und A12 mit Amtszulage ab dem 1. Januar 2024 einen jährlich anwachsenden monatlichen Gehaltsaufschlag, bis 2028 die Stufe A13 erreicht ist. Das bedeutet dann die Angleichung an das Einstiegsgehalt von Lehrkräften an Gymnasien sowie an Real- und Förderschulen.

Nach aktuellen Werten steigt damit das Bruttogrundgehalt von Grund- und Mittelschulllehrkräften in Vollzeit von monatlich 4091 auf dann 4774 Euro. Von der Erhöhung profitieren ab Januar 2024 auch die Berufsanfänger. Mit dem Haushaltsgesetz für 2023 wurden im Vorgriff auf diese Entscheidung schon Stellenhebungen für 4000 Lehrkräfte auf A13 ab dem 1. Juni ermöglicht. Piazolo nannte die Beschlüsse ein "längst überfälliges Signal und ein Zeichen der Wertschätzung" für die Grund- und Mittelschullehrkräfte.

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