Nachdem das Verwaltungsgericht Würzburg Wolfsabschüsse stoppte, unternimmt die bayerische Staatsregierung einen erneuten Anlauf zum Schutz von Menschen und Weidetieren über das Bundesrecht. Sie bezieht sich dabei auf Aussagen der Grünen-Bundesminister Cem Özdemir (Agrar) und Steffi Lemke (Umwelt), die im Sommer eine Vereinfachung der Abschussvoraussetzungen in Aussicht gestellt hatten. Bislang fehle es aber an der notwendigen rechtlichen Veränderung, monierte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Sitzung des Ministerrats in München. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) ergänzte, der Bund stehe "aus ideologischen Gründen einer pragmatischen Lösung entgegen".
Bayern will nun mit einer Bundesratsinitiative Druck machen. In ihr wird der Bund aufgefordert die europäische FFH-Naturschutzrichtlinie vollständig in deutsches Recht zu überführen. Damit wäre ein regional differenziertes Bestandsmanagement in Deutschland möglich. Das würde die Entnahme von Wölfen erleichtern, erläuterte Herrmann. Zudem müsse der Bund anhand der gewachsenen Wolfspopulation den günstigen Erhaltungszustand der Art feststellen, damit Abschüsse nicht nur in Notsituationen nach einem Riss zulässig wären. Als letzten Punkt listet die Initiative Bayerns den Appell an den Bund auf, sich bei der EU für eine generelle Absenkung des Schutzstatus für den Wolf einzusetzen.
In einer weiteren Bundesratsinitiative zielt der Freistaat auf eine umfassende Reform des Bürgergelds ab. Es brauche eine "grundlegende Abkehr vom jetzigen System", damit das Bürgergeld "nicht in Wahrheit ein Migrantengeld" werde, sagte Herrmann. Sozialministerin Ulrike Scharf (CSU) erklärte, derzeit sei die Balance zwischen der Solidarität mit wirklich Hilfebedürftigen und der Leistungsgerechtigkeit mit Blick auf Berufstätige nicht gegeben. "Die hart arbeitenden Menschen fühlen sich als die Dummen", führte Scharf aus. Wer gesund sei, müsse auch arbeiten, das Prinzip des Forderns und Förderns müsse wieder mehr in den Mittelpunkt rücken.
Konkret fordert die Staatsregierung die Verschiebung der zum Jahreswechsel geplanten Bürgergelderhöhung um ein Jahr. In vollem Umfang leistungsberechtigt sollten künftig nur Personen sein, die vorher bereits in die Sozialkassen eingezahlt haben. Zudem solle das Schonvermögen in Höhe von 40 000 Euro ersatzlos gestrichen werden. Die Regelungen zur Leistungskürzung bei Nichterscheinen zu Beratungsterminen oder der Verweigerung der Arbeitsübernahme müssten wieder verschärft werden, sagte Scharf. Strengere Regeln forderte sie auch bei der Übernahme von Wohnkosten und den Leistungen bei länger nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern.













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