Die Staatsregierung hat ihre im Sommer vom Bayerischen Verwaltungsgerichtshof (VGH) gekippte Wolfsverordnung unverändert wieder in Kraft gesetzt. Der VGH hatte einen Verfahrensfehler moniert, weil bei der Abfassung der Verordnung aus seiner Sicht die Umweltverbände nicht ausreichend angehört worden waren. Dies hat die Staatsregierung nun nachgeholt und folgerte aus den Stellungnahmen keine Notwendigkeit für Änderungen am Verordnungstext. Dieser sieht im Kern vor, dass bereits nach dem ersten Riss von Weidetieren durch einen Wolf die in der Region streunenden Raubtiere entnommen werden dürfen. Ein Nachweis, welches Tier für den Riss verantwortlich war, ist dabei nicht erforderlich.
Voraussetzung für die Entnahme – im Regelfall durch Abschuss – ist allerdings, dass ein Herdenschutz durch Zäune oder Hunde in der betroffenen Region nicht möglich ist. Die letztgültige Entscheidung über die Entnahme der Wölfe trifft das zuständige Landratsamt. Ob die Verordnung rechtskräftig bleibt, ist allerdings noch offen, da der VGH sich dazu noch nicht inhaltlich geäußert hat. Naturschutzverbände haben bereits erneute Klagen gegen die bayerische Wolfsverordnung angekündigt. Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) forderte vor diesem Hintergrund den Bund auf, endlich den Schutzstatus für den Wolf abzusenken, um rechtssichere Entnahmen zu erleichtern.
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