Der Bayerische Landtag hat in seiner jüngsten Plenumssitzung in der zweiten Lesung die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung soll am 16. Juli 2025 in Kraft treten. Landtagsabgeordneter Bernhard Heinisch, Sprecher für Rettungsdienste der Landtagsfraktion der Freien Wähler, betonte, dass mit dieser Gesetzesänderung zukunftssichere Strukturen geschaffen worden seien, um den aktiven Dienst in der Feuerwehr nachhaltig zu gestalten. Zudem sende die Novellierung ein starkes Signal der Wertschätzung an das Ehrenamt und alle Einsatzkräfte, die sich tagtäglich für die Sicherheit in Bayern einsetzen.
Anhebung der Altersgrenze
Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf 67 Jahre. Diese Maßnahme ermöglicht es erfahrenen Kräften, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Zugleich werden die Ausbildung neu strukturiert, die Brandschutzerziehung gestärkt und Alters- sowie Ehrenabteilungen gesetzlich verankert.
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