München
03.07.2025 - 11:40 Uhr

Bayerischer Landtag beschließt Novellierung des Feuerwehrgesetzes

Der Bayerische Landtag hat die Novellierung des Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Reform tritt am 16. Juli in Kraft und bringt zahlreiche Änderungen mit sich.

Nicht nur wenn es brennt, ist die Hilfe der Feuerwehr unverzichtbar. Im Freistaat soll das neue Feuerwehrgesetz auch helfen, die vielerorts bestehenden Personalsorgen abzumildern. Symbolbild: Daniel Karmann/dpa
Nicht nur wenn es brennt, ist die Hilfe der Feuerwehr unverzichtbar. Im Freistaat soll das neue Feuerwehrgesetz auch helfen, die vielerorts bestehenden Personalsorgen abzumildern.

Der Bayerische Landtag hat in seiner jüngsten Plenumssitzung in der zweiten Lesung die Novellierung des bayerischen Feuerwehrgesetzes beschlossen. Die Gesetzesänderung soll am 16. Juli 2025 in Kraft treten. Landtagsabgeordneter Bernhard Heinisch, Sprecher für Rettungsdienste der Landtagsfraktion der Freien Wähler, betonte, dass mit dieser Gesetzesänderung zukunftssichere Strukturen geschaffen worden seien, um den aktiven Dienst in der Feuerwehr nachhaltig zu gestalten. Zudem sende die Novellierung ein starkes Signal der Wertschätzung an das Ehrenamt und alle Einsatzkräfte, die sich tagtäglich für die Sicherheit in Bayern einsetzen.

Anhebung der Altersgrenze

Ein zentrales Element der Reform ist die Anhebung der Altersgrenze für den aktiven Feuerwehrdienst auf 67 Jahre. Diese Maßnahme ermöglicht es erfahrenen Kräften, weiterhin Verantwortung zu übernehmen. Zugleich werden die Ausbildung neu strukturiert, die Brandschutzerziehung gestärkt und Alters- sowie Ehrenabteilungen gesetzlich verankert.

Diese Meldung basiert auf Informationen des Bayerischen Landtags und wurde mit Unterstützung durch KI erstellt.
 
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