München. Studierende, Azubis und Freiwilligendienstleistende müssen in Bayern für das neue Deutschland-Ticket ab September nur 29 Euro zahlen. Diesen Beschluss fasst der Ministerrat auf seiner Sitzung am Dienstag. Neu ist, dass mit Beginn des kommenden Schuljahres auch Schüler der Oberstufe ab der 11. Klasse einbezogen werden, sofern sie das Deutschland-Ticket nutzen wollen. Diese müssen ihre Schulwegkosten bisher bis zu einem jährlichen Höchstbetrag von 440 Euro selbst übernehmen. Verkehrsminister Christian Bernreiter (CSU) begründete den Beschluss mit dem Ziel, Ungleichheiten zwischen gleichaltrigen Azubis und Schülern zu vermeiden. Die Ermäßigung des Deutschland-Tickets für die genannten Gruppen lässt sich der Freistaat jährlich 400 Millionen Euro kosten.
319 Euro Eigenanteil
Für die Schüler in der Oberstufe sinkt der Eigenanteil mit der Neuregelung auf jährlich 319 Euro. Zudem können sie - anders als bisher - Regionalbusse und -bahnen mit dem Ticket deutschlandweit nutzen. Der Eigenanteil errechnet sich aus elf Monatsraten je 29 Euro. Im ferienfreien August gibt es keine Ermäßigung. Bernreiter machte dafür rechtliche Gründe geltend. So sei die Familienbelastungsgrenze für die Schulwegkosten schon bisher nur auf elf Monate gerechnet gewesen. An den Regularien für die Ermäßigung ändert sich nichts. So müssen die Schüler oder ihre Eltern zunächst die vollen Kosten für das Deutschland-Ticket von monatlich 49 Euro vorstrecken und die Ermäßigung am Schuljahresende rückwirkend bei den Landratsämtern oder Verwaltungen der kreisfreien Städte beantragen.
Studierende, die an ihren Studienorten ein Semesterticket erwerben müssen, können dieses auf das ermäßigte Deutschland-Ticket anrechnen. Damit soll sichergestellt werden, dass auch Studierende in keinem Fall mehr als 29 Euro pro Monat für die Nutzung des Nahverkehrs zahlen müssen. Auch diese Regelung gilt ab dem 1. September. Eingeführt wird dann auch das allerdings nur in Bayern gültige 1-Euro-Ticket für die Mitnahme von Fahrrädern.
In der Debatte um die Rückzahlung von Corona-Hilfen will der Freistaat die Erstattungspflicht für zu viel erhaltene Gelder für Kleinunternehmer und Solo-Selbständige aussetzen. "Niemand soll durch die Rückzahlung in seiner Existenz gefährdet werden", betonte Ministerpräsident Markus Söder (CSU). Laut Wirtschaftsminister Hubert Aiwanger (Freie Wähler) soll Kleinunternehmern die Rückzahlung ganz oder teilweise erlassen werden, wenn der Betriebsgewinn im Jahr der geleisteten Hilfe nach Abzug der Steuern 30 000 Euro nicht überstiegen hat. Man gehe damit "rechtlich an die Grenze des Machbaren", sagte Aiwanger. Der Bund muss der Regelung noch zustimmen, da der Großteil der Corona-Hilfen von ihm geleistet worden war. Die konkreten Einzelheiten und Antragsbedingungen sollen nach der Genehmigung durch den Bund veröffentlicht werden.
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