Die Staatsregierung hat sich auf Eckpunkte zur Begrenzung des Cannabis-Konsums in der Öffentlichkeit verständigt. Ein Gesetzentwurf mit den konkreten Regeln soll noch vor Pfingsten in den Landtag eingebracht werden. "Ziel ist insbesondere der Nichtraucherschutz und der Schutz von Kindern und Jugendlichen", erklärte Gesundheitsministerin Judith Gerlach (CSU) nach der Ministerratssitzung am Dienstag. Städten und Gemeinden soll dabei die Möglichkeit gegeben werden, örtlich ergänzende Maßnahmen zu treffen.
Der Vorschlag Gerlachs sieht mehrere Änderungen im bayerischen Gesundheitsschutzgesetz vor. Mit diesem soll der Cannabis-Konsum auf Volksfesten sowie in Biergärten und den Außenbereichen von Gaststätten verboten werden. In diesen Fällen lasse sich nicht ausschließen, dass Cannabis in unmittelbarer Nähe von Minderjährigen geraucht werde, erklärte Gerlach. In Gaststätten und Bierzelten gelte ohnehin das allgemeine Rauchverbot. Das Konsumverbot soll zudem in ausgewiesenen Raucherräumen und öffentlichen Raucherbereichen gelten, um umstehende Nichtraucher vor dem Einatmen der Substanzen zu schützen. Für alle genannten Bereiche wird aus diesem Grund auch das Erhitzen und Verdampfen von Cannabisprodukten untersagt.
Auch in staatlichen Parks
Den Kommunen will die Staatsregierung die Möglichkeit zur Ausweisung cannabisfreier Zonen geben. Gerlach nannte in diesem Zusammenhang Sehenswürdigkeiten und touristische Ziele mit hohem Besucheraufkommen sowie Freizeitparks und Freibäder. Außerdem soll der Konsum auf öffentlichen Flächen untersagt werden können, wenn es dort wegen des Kiffens vermehrt zu Ordnungswidrigkeiten oder Straftaten kommt. Auch in staatlichen Parks und Gärten soll ein Cannabisverbot erlassen werden.
Innenminister Joachim Herrmann (CSU) kündigte an, dass die Polizei im Rahmen von Schwerpunktkontrollen den Straßenverkehr mit Blick auf Fahrten unter Drogeneinfluss überwachen sowie allgemein die Einhaltung ausgewiesener Konsumverbotszonen kontrollieren werde. Den Besitz von Cannabis sieht Herrmann aktuell noch in einer rechtlichen Grauzone. Zwar dürften nach der Teillegalisierung seit 1. April geringe Mengen mitgeführt werden, der Erwerb sei nach dem Bundesgesetz aber erst ab die 1. Juli legal möglich, wenn die Anbauvereinigungen ihre Betriebserlaubnisse erhalten. Polizei und Justiz seien derzeit im Gespräch, wie mit dieser vom Bundesgesetzgeber heraufbeschworenen Situation umzugehen sei.
Derweil kündigte Gerlach eine restriktive Genehmigungspraxis für Anbauvereinigungen an. Es werde nur eine Vereinigung pro mindestens 6000 Einwohner genehmigt und darauf geachtet, dass eine Ballung der Einrichtungen auf engem Raum unterbleibe. Derartige Einschränkungen erlaube das Bundesgesetz den Ländern.













Was für eine Heuchelei! 🤯 Aber gut Maggus, wenn dir der Jugendschutz wirklich wichtig ist, dann verbieten wir jetzt alle zusammen auch den Konsum der tödlichen und viel gefährlicheren Droge Nikotin auf Volksfesten und Biergärten!
Zusammen für mehr Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
https://chng.it/gn4C5Vz7TD
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.
Was für eine Heuchelei! 🤯 Aber gut Maggus, wenn dir der Jugendschutz wirklich wichtig ist, dann verbieten wir jetzt alle zusammen auch den Konsum der tödlichen und viel gefährlicheren Droge Nikotin auf Volksfesten und Biergärten! Zusammen für mehr Jugendschutz in der Öffentlichkeit:
https://chng.it/gn4C5Vz7TD
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.