München
15.05.2024 - 12:58 Uhr

In Bayern soll das Kiffen in Biergärten verboten werden

Der Landtag hat erstmals über das von der Staatsregierung geplante Kiffverbot in Biergärten und auf Volksfesten debattiert. SPD und Grüne halten es für überzogen und sprechen von Hysterie, der AfD geht die Vorlage nicht weit genug.

In Bayern soll das Rauchen von Cannabis-Produkten in Biergärten, dem Außenbereich von Gaststätten sowie auf dem Gelände von Volksfesten und dem Sitz des Landtags verboten werden. Symbolbild: Paul Zinken/dpa
In Bayern soll das Rauchen von Cannabis-Produkten in Biergärten, dem Außenbereich von Gaststätten sowie auf dem Gelände von Volksfesten und dem Sitz des Landtags verboten werden.

Unter dem Titel "Cannabisfolgenbegrenzungsgesetz" hat die Staatsregierung ihre Vorschläge zum Verbot des Cannabiskonsums in weiten Bereichen der Öffentlichkeit zur weiteren Beratung in den Landtag eingebracht. Der Entwurf folge der bayerischen Leitlinie "Keine Macht den Drogen", erklärte der CSU-Abgeordnete Bernhard Seidenath. Ziel sei ein umfassender Jugendschutz und die Reduzierung der Gefahr, dass auch Nicht-Konsumenten den Rauch aus einem Joint einatmen müssten. Seidenath verwies auf gesundheitliche Schäden, die aus dem Cannabis-Konsum resultieren könnten.

Nach der Vorlage soll in Bayern noch im Sommer das Rauchen von Cannabis-Produkten in Biergärten, dem Außenbereich von Gaststätten sowie auf dem Gelände von Volksfesten und dem Sitz des Landtags verboten werden – zusätzlich zu den bereits im Bundesgesetz erlassenen Beschränkungen zum Beispiel im Umfeld von Schulen und Kitas. Die ergänzenden bayerischen Verbote sollen zudem für das Erhitzen und Verdampfen von Cannabis gelten. Auch in speziell ausgewiesenen Raucherbereichen soll Kiffen verboten bleiben. Den Kommunen ermöglicht das Gesetz, eigene Verbotszonen etwa an Sehenswürdigkeiten, in Freibädern oder in Freizeitparks auszuweisen. Dort, wo jetzt schon kommunale Alkoholverbote gelten, sollen diese auf den Konsum von Cannabis ausgeweitet werden können.

Der SPD-Abgeordnete Horst Arnold teilte die beschriebene Gefährdungslage nicht und sprach von einem "Cannabishysteriefolgenbegrenzungsgesetz". Zudem erkannte er im Gesetzentwurf Widersprüche. So sei es nicht nachvollziehbar, warum Kinder und Jugendliche in Biergärten und Raucherbereichen vor Cannabis geschützt würden, die Staatsregierung aber kein Problem darin sehe, dass diese dort dem krebserregenden Tabakrauch ausgesetzt seien. "Das ist keine ehrliche Gesundheitspolitik", urteilte Arnold. Probleme seien auch bei den künftigen Kontrollen zu erwarten. Es sei zum Beispiel kaum zu unterscheiden, ob sich jemand auf dem Volksfest eine Zigarette oder einen Joint drehe.

Dagegen unterstützte Susann Enders (Freie Wähler) den Vorstoß. "Der Konsum von Cannabis in der Öffentlichkeit muss begrenzt werden, um den Schutz von Kindern und Jugendlichen zu gewährleisten", sagte sie. Für die Freien Wähler habe Suchtprävention oberste Priorität. Für die AfD geht der Gesetzentwurf nicht weit genug. Es fehlten Regelungen für Bushaltestellen und Luftkurorte, bemängelte deren Abgeordneter Roland Magerl. Holger Dremel (CSU) sprach sich für ein ergänzendes "Drogen-Abwasser-Monitoring" in der Kanalisation aus, um Konsumschwerpunkte für besondere Präventionsmaßnahmen ermitteln zu können. Seidenath begrüßte zudem die von der Staatsregierung angeordnete engmaschige Überwachung der Cannabisanbauvereinigungen und die Ausweitung der Suchtpräventionsprogramme an den Schulen.

 
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