Der Freistaat will Asylkosten einsparen, soweit dies in seiner Verantwortung rechtlich zulässig ist. Außerdem sollen über den Bundesrat Leistungskürzungen für abgelehnte, ausreisepflichtige Asylbewerber ermöglicht werden. Das kündigte Ministerpräsident Markus Söder (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München an. "Die Asylkosten wachsen uns immer weiter über den Kopf, wir erleben eine finanzielle Überbelastung, die kaum noch zu stemmen ist", sagte Söder. Seit 2018 habe der Freistaat 15 Milliarden Euro für Unterbringung und Versorgung ausgegeben, im laufenden Jahr könnten es weitere 2,3 Milliarden werden. Dieses Geld fehle in anderen Bereichen. Solange es auf Bundesebene keine "echte Asylwende" gebe, werde man in Bayern alle möglichen Maßnahmen zur Kostenreduzierung nutzen. "Wir machen alles, was Bayern allein kann", betonte Söder.
Um Kosten zu sparen, sollen teuer angemietete kleinere Asylunterkünfte aufgegeben und deren Bewohner in größere Einheiten verlegt werden. Man wolle die dortigen Kapazitäten "maximal ausnutzen", erklärte Söder. Größere Unterkünfte seien im Regelfall kostengünstiger zu betreiben. Innenminister Joachim Herrmann (CSU) verwies auf weitere Vorteile. So gebe es in größeren Unterkünften eine gesicherte medizinische Versorgung und ein Angebot an Deutsch-Kursen. Die Kritik von Flüchtlingshelfern an der beengten Unterbringung in größeren Einheiten wies Herrmann zurück. "Die allgemeine Behauptung, dezentrale Unterkünfte seien für die Integration besser, ist durch nichts bewiesen", erklärte er.
Kosteneinsparungen erwartet sich die Staatsregierung auch durch schnellere Asylverfahren. Dafür sollen am Verwaltungsgericht in München zwei neue Asylkammern mit sechs Richterstellen eingerichtet werden, um Klagen gegen negative Asylbescheide schneller aburteilen zu können. Herrmann nannte als Ziel, dass die Asylverfahren vom Antrag bis zur richterlichen Entscheidung "deutlich kürzer" als ein Jahr dauern sollten. Auch das spare Kosten. Abschiebungen müssten danach konsequent durchgesetzt werden. Bayern habe die Zahl der Abschiebungen im laufenden Jahr bereits um 30 Prozent erhöht.
Per Bundesratsinitiative will die Staatsregierung die Leistungen für ausreisepflichtige Asylbewerber ohne Duldung drastisch kürzen. Sobald das Aufenthaltsrecht rechtskräftig aberkannt worden ist, soll nur noch das Existenzminimum gewährt werden. Laut Söder würde dies eine Kürzung der Mittel von rund 500 auf 300 Euro pro Monat bedeuten. Wer sich in der Zeit zwischen Ablehnung und Ausreise zudem eine Pflichtverletzung leiste, solle nach dem Motto "Bett, Brot und Seife" nur noch das "absolute Minimum" erhalten. Dazu müssten aber die entsprechenden Bundesgesetze geändert werden. Gleiches gelte für die frühere Arbeitsaufnahme von Menschen im Asylverfahren. Hier fordert die Staatsregierung kürzere Fristen bei den bestehenden Arbeitsverboten. Wer schneller in Arbeit sei, sei früher in der Lage, seinen Lebensunterhalt selbst zu verdienen, sagte Söder. Auch das entlaste den Sozialstaat.
Im Gegenzug beschleunigt die Staatsregierung nach dem Vorbild des Pilotverfahrens zur rascheren Anerkennung von im Ausland erworbenen Berufsabschlüssen im Bereich der Pflege die Fachkräftezuwanderung für alle Berufe. Ziel sei eine Regelbearbeitungsdauer von nur noch fünf Wochen, kündigte Arbeitsministerin Ulrike Scharf (CSU) an. Um das zu erreichen, werde es spätestens ab Juli 2025 für jedes Berufsfeld eine zentrale Anerkennungsstelle in Bayern geben. Zudem sollen die Einreiseverfahren für qualifizierte Arbeitskräfte zentralisiert und mit den beruflichen Anerkennungsstellen verzahnt werden.
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