Mit einer Änderung der Bayerischen Bauordnung hat der Landtag bei zwei Enthaltungen den Weg für die Vereinfachung und Beschleunigung des Baus von Mobilfunkmasten frei gemacht. Ziel ist es, möglichst rasch Versorgungslücken zu schließen und die Übertragungsqualität für die Handy-Nutzung zu verbessern. Um die Genehmigungsverfahren abzukürzen, wird außerhalb von Gemeinden der Mindestabstand der Anlagen zur Wohnbebauung komplett entfallen. Bisher beträgt er 40 Prozent der Mastenhöhe, also 20 Meter bei einer 50 Meter hohen Anlage. Zudem wird die Höhe für genehmigungsfreie Anlagen von 10 auf 15 Meter im Innenbereich von Gemeinden und von 15 auf 20 Meter im Außenbereich angehoben. Unabhängig von ihrer Höhe brauchen temporär aufgestellte Masten keine Genehmigung mehr, wenn sie für maximal 24 Monate eine Versorgungslücke schließen. Bei noch benötigten Genehmigungen wird die Verfahrensdauer auf sechs Monate begrenzt. Liegt dem Antragsteller bis dahin kein Bescheid vor, gilt sein Vorhaben als genehmigt. Eine von Grünen, SPD und FDP geforderte Verkürzung dieser Frist auf drei Monate fand keine Mehrheit.
München
22.06.2023 - 16:29 Uhr
Bayern will Lücken im Mobilfunknetz schneller schließen
von Jürgen Umlauft
Klicken Sie hier für mehr Artikel zum Thema:
Meistgelesene Artikel

E-Mail eingeben
Sie sind bereits eingeloggt.
Um diesen Artikel lesen zu können, benötigen Sie ein OnetzPlus- oder E-Paper-Abo.
Um Kommentare verfassen zu können, müssen Sie sich anmelden.
Bitte beachten Sie unsere Nutzungsregeln.