Mit einer Bundesratsinitiative will die Staatsregierung das von der Bundesregierung geplante Verbot der Anbindehaltung von Rindern verhindern. Das Verbot soll nach einer fünfjährigen Übergangsfrist gelten. Auch die Kombination aus Anbinde- und Laufstallhaltung soll demnach eingeschränkt werden. "Das ist ein Frontalangriff auf die Rinder- und Milchviehhaltung in Bayern", erklärte Staatskanzleiminister Florian Herrmann (CSU) nach einer Kabinettssitzung in München. Für viele kleine landwirtschaftliche Betriebe im Freistaat stelle sich damit die Existenzfrage. "Wir befürchten einen Strukturbruch auf dem Land", sagte Herrmann. In Bayern wäre von dem Verbot rund die Hälfte der Milchviehbetriebe betroffen.
Grundsätzlich will auch die bayerische Staatsregierung die tierschutzrechtlich umstrittene Anbindehaltung allmählich beenden. Das hatte Agrarministerin Michaela Kaniber (CSU) bereits 2021 in einer Regierungserklärung bekundet. Sie sprach sich allerdings gegen Verbote mit fixem Enddatum aus und will den Umstieg auf Laufställe durch Förderprogramme attraktiver machen. Im vergangenen Jahr stellte der Freistaat dafür 37 Millionen Euro zur Verfügung. Die Weiterentwicklung der Tierhaltung müsse die regional und historisch gewachsenen Gegebenheiten und familiären Strukturen unbedingt berücksichtigen, heißt es in einer Stellungnahme der Staatsregierung für den Bundesrat.













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