München
22.01.2026 - 03:31 Uhr

Bewährungsstrafe oder Freispruch für Ex-CDU-Abgeordneten?

Hat der Ex-CDU-Bundestagsabgeordnete Axel Fischer Bestechungsgeld aus Aserbaidschan bekommen? Das muss das Münchner Oberlandesgericht klären.

Der Prozess gegen den Ex-CDU-Abgeordneten Axel Fischer steht vor dem Ende. (Archivbild) Bild: Malin Wunderlich/dpa
Der Prozess gegen den Ex-CDU-Abgeordneten Axel Fischer steht vor dem Ende. (Archivbild)

  Im Korruptionsprozess gegen den ehemaligen CDU-Bundestagsabgeordneten Axel Fischer will das Münchner Oberlandesgericht (OLG) heute voraussichtlich das Urteil verkünden. Die Generalstaatsanwaltschaft München wirft Fischer vor, Bestechungsgeld aus Aserbaidschan angenommen zu haben, und hat eine Bewährungsstrafe von einem Jahr und acht Monaten gefordert. Zudem soll er 80.000 Euro an die Stiftung Opferhilfe zahlen und für drei Jahre sowohl das aktive als auch das passive Wahlrecht verlieren - was auch Folgen für seine Altersversorgung hätte. Die Verteidiger hatten dagegen einen Freispruch für ihren Mandanten gefordert. Auch Fischer hatte zuletzt erneut bekräftigt, er sei nicht bestechlich gewesen.

Anklage hält Fischers Schuld für erwiesen

Die Generalstaatsanwaltschaft hält es für erwiesen, dass sich Fischer als Mandatsträger der Bestechlichkeit schuldig gemacht hat: Für pro-aserbaidschanisches Verhalten als Mitglied der Parlamentarischen Versammlung des Europarats (PACE) soll er über die Jahre hinweg einige Zehntausend Euro in bar erhalten haben - wobei ein Teil der Zahlungen geflossen sein soll, als dies noch nicht strafbar war, und ein weiterer Teil der Zahlungen inzwischen verjährt ist. Im Gegenzug soll Fischer, der von 2010 bis 2018 in der PACE aktiv war, im Interesse Aserbaidschans positive Reden gehalten und vertrauliche Dokumente frühzeitig weitergeleitet haben.

Fischer beteuerte Unschuld

Fischer, der aus dem Wahlkreis Karlsruhe-Land stammt, hatte die Vorwürfe vor Gericht bestritten und gesagt: „Ich bin unschuldig.“ Er habe keine finanzielle oder sonstige Zuwendungen für pro-aserbaidschanisches Abstimmungs- oder anderes Verhalten bekommen. Er habe niemals seine Stimme „verkauft“.

Die Verteidigung nannte die Strafforderung der Anklage völlig unverhältnismäßig. Ohnehin seien es nur „vermeintliche Indizien“, die die Anklage zusammengetragen habe. Zentrale Zeugenaussagen seien gelogen.

Fischer sitzt in Untersuchungshaft

Fischer sitzt seit dem 22. Dezember in Untersuchungshaft: Weil er wiederholt nicht zu Prozessterminen erschienen war, hatte das Gericht Haftbefehl verhängt.

© dpa-infocom, dpa:260122-930-579251/1

 
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